Street View: Google rekurriert bei Bundesgericht

Street View: Google rekurriert bei Bundesgericht
Patrick Warnking, CEO von Google Schweiz und Mitglied des digitalswitzerland Exekutivkomitees.

Patrick Warnking, Country Manager Google Switzerland.

Zürich – Google akzeptiert die Niederlage vor Bundesverwaltungsgericht gegen den Eidg. Datenschutzbeauftragten in Bezug auf Street View nicht. Der Internetkonzern will Rekurs beim Bundesgericht einreichen. Bei einer neuen Niederlage droht Google mit dem Aus von Street View in der Schweiz.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor gut einem Monat fast alle Forderungen des Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür zur Verbesserung des Schutzes der Privatsphäre gutgeheissen. Im Zentrum steht dabei die Pflicht von Google, Gesichter von Personen und Fahrzeugkennzeichen manuell vollständig unkenntlich zu machen. Aktuell werden laut Thür nur rund 98 Prozent aller Gesichter automatisch verwischt.

Rekurs «im Interesse der Internetnutzer und Unternehmen»
Im Bereich von sensiblen Einrichtungen – etwa bei Frauenhäusern, Gefängnissen, Schulen, Gerichten, Sozialbehörden und Spitälern – muss vollständige Anonymität hergestellt werden. Dazu muss Google neben dem Gesicht auch weitere individuelle Merkmale wie Hautfarbe oder Kleidung entfernen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Dagegen will der Internetkonzern nun vorgehen. Im Interesse der Schweizer Internetnutzer und Unternehmen reiche Google gegen das Urteil Beschwerde vor Bundesgericht ein, teilte der US-Konzern am Mittwoch in einem Communiqué mit.

Vollständige Verpixelung unmöglich
Denn eine vollständige Verpixelung sei nicht möglich. «Wenn wir eine 100-prozentige Unkenntlichmachung von Gesichtern und Kennzeichen erreichen wollten, müssten wir jedes einzelne der Millionen von Schweizer Bildern manuell prüfen», sagte der oberste Datenschutzbeauftragte von Google, Peter Fleischer, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur SDA. Wenn Menschen mit manuellen Vorgängen beteiligt seien, könne es aber keine 100-prozentige Perfektion geben. «Wir erkennen an, dass das Gericht Bedenken wegen der Privatsphäre der Schweizer hat, erklärte Google-Schweiz-Chef Patrick Warnking. Google nehme den Datenschutz äusserst ernst. «Wir haben bereits Massnahmen ergriffen, um die Identität von Einzelpersonen und Fahrzeugen bei Street View zu schützen. Und wir hoffen sehr, dass dies im Beschwerdeverfahren auch entsprechend gewürdigt wird.»

«Mit Street View verdient man kein Geld»
Falls bei der automatischen Verwischung ein Bild übersehen worden sein sollte, könne jeder Nutzer dies Google anzeigen durch den Link «Ein Problem melden». Dieser befinde sich links unten auf jedem Street View-Bild. Falls das Bundesgericht allerdings die Auflagen des Bundesverwaltungsgerichts für Street View bestätigen sollte, «wäre Google leider gezwungen, den Dienst in der Schweiz einzustellen», schreibt der Konzern. Google führe nicht aus finanziellen Gründen Beschwerde gegen das Gerichtsurteil. Denn mit Street View verdiene man kein Geld, hiess es.

Rege Nutzung
Das Bundesverwaltungsgericht ziehe die Vorteile von Street View für die Menschen und Unternehmen in der Schweiz in keiner Weise in Betracht. Mehr als die Hälfte der Schweizer Bevölkerung habe den Dienst seit seiner Einführung im August 2009 schon einmal genutzt. Über 212 Millionen Schweizer Street View Ansichten seien angeschaut worden. Damit gehörten Schweizer Nutzer zu denen, die Street View weltweit mit am häufigsten verwenden, erklärte Warnking. Auch für Schweizer Unternehmen sei Street View hilfreich: Nahezu 1000 Schweizer Unternehmen, Institutionen und Verbände hätten den Dienst in ihre eigenen Internetseiten eingebunden. (awp/mc/ps)

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