Swisscom erhält Weko-Busse von 7,9 Mio Franken

Swisscom erhält Weko-Busse von 7,9 Mio Franken
Swisscom Business Park Köniz BE. (Foto: Swisscom)

(Foto: Swisscom)

Zürich – Die Swisscom erhält von der Wettbewerbskommission (Weko) eine Busse aufgebrummt. Das Telekomunternehmen soll wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im sogenannten Post-Fall eine Strafgebühr von 7,92 Mio CHF bezahlen. Die Swisscom ist nicht einverstanden und zieht den Entscheid an die nächste Instanz weiter.

Dabei geht es um eine Ausschreibung der Schweizer Post aus dem Jahr 2008, wie die Weko am Donnerstag mitteilt. Die Post wollte damals sämtliche Standorte in der Schweiz über Breitbandinternet vernetzen. Swisscom habe die Ausschreibung gewonnen, weil sie einen rund 30% tieferen Preis geboten habe als die Konkurrenz. Die Wettbewerber seien in diesem Geschäft allerdings auf die Vorleistungen der Swisscom angewiesen, schreibt die Behörde weiter. Und die Preise dafür seien bei dieser Ausschreibung so hoch angesetzt worden, dass die Konkurrenz nicht mit dem Angebot von Swisscom habe konkurrieren können.

Ausserdem habe die Swisscom mit dieser Preispolitik überhöhte Preise gegenüber der Post erzwungen. Die Wettbewerbshüter beurteilen das Verhalten der Swisscom alles in allem als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Bereich Breitbandanbindung.

Die Untersuchung wurde gemäss den Angaben der Weko 2013 nach der Anzeige eines Konkurrenten eröffnet. Dabei habe es sich um Sunrise gehandelt, schreibt Swisscom in einer separaten Mitteilung. Dieses Unternehmen habe geltend gemacht, es habe für die benötigten Vorleistungen einen Preis zahlen müssen, der höher gewesen sei als die Offerte von Swisscom für die Post.

«Haben uns korrekt verhalten»
Die Swisscom bestreitet die Vorwürfe der Weko und will Verfügung sowie Busse beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. «Wir sind überzeugt, dass wir uns korrekt verhalten haben», lässt sich CEO Urs Schaeppi zitieren. Die Offerte von Swisscom sei marktkonform gewesen, heisst es zur Begründung. Bereits im Sommer 2009 sei gegenüber der Weko aufgezeigt worden, dass Sunrise in der Lage gewesen wäre, ein konkurrenzfähiges Angebot zu machen, wenn das Unternehmen die eigene Infrastruktur und Vorleistungen sinnvoll eingesetzt hätte.

Wichtig sei dabei der Unterschied zwischen regulierten Vorleistungen und kommerziellen Vorleistungen, heisst es weiter. Die regulierten Vorleistungen könne die Konkurrenz zu kostenorientierten Preisen beziehen. Bei den kommerziellen Vorleistungen sei die Swisscom hingegen nicht verpflichtet, kostenorientierte Preisen zu offerieren.

Post nicht benachteiligt
Konkurrenten, die für den Auftrag der Post mangels eigener Infrastrukturen ausschliesslich kommerzielle Vorleistungen hätten verwenden können, wurden von der Post nicht zur Abgabe eines Angebots eingeladen, betont die Swisscom weiter. Somit hätten solche Konkurrenten auch nicht behindert werden können.

Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht des Telekomunternehmens auch der Missbrauchsvorwurf zum Nachteil der Post: Diese habe in den Verhandlungen grosse Preisnachlässe ausgehandelt. Swisscom habe den Forderungen der Post nachgeben müssen, um sie als wichtige Kundin nicht zu verlieren, wird betont.

Weitere Fälle hängig
Die aktuelle Busse ist nicht die erste Weko-Sanktion gegen die Swisscom. In den ersten neun Monaten 2015 führte eine Busse von 186 Mio CHF zu einem Gewinnknick. Das Bundesverwaltungsgericht stützte die Sanktion im Oktober, reduzierte aber die Höhe der Busse. Die Swisscom gelangt in der Sache ans Bundesgericht. Die Busse bestraft die ADSL-Preispolitik des Unternehmens bis 2007. Der Streit mit der Konkurrenz dauerte jahrelang. Breitband-Internetzugänge über das Telefonnetz waren damals die Standardverbindung und die anderen Anbieter darauf angewiesen.

Im Zusammenhang mit Sport-Übertragungen im Pay-TV liegt ein Verfügungsentwurf des Weko-Sekretariats vor. Darin droht der Swisscom eine Busse von 143 Mio CHF. Das Unternehmen bestreitet die Vorwürfe. (awp/mc/pg)

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