Swisscom erleidet vor Bundesgericht Niederlage im Glasfaserstreit

Bundesgericht

Das Bundesgericht in Lausanne. (Foto: bger.ch)

Lausanne – Die Swisscom darf ihr Glasfasernetz vorerst nicht mit einer neuen Technologie ausbauen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte im Dezember 2020 einen vorsorglichen Stopp verfügt, nachdem sie ein Verfahren gegen das Telekommunikationsunternehmen eingeleitet hatte.

Diesen Entscheid bestätigte das Bundesverwaltungsgericht Ende September 2021. Eine Beschwerde der Swisscom gegen dieses Urteil hat das Bundesgericht nun in einem am Dienstagabend veröffentlichten Urteil abgewiesen.

Die Strategie der Swisscom sah ursprünglich vor, dass beim Ausbau des Glasfaseranschlussnetzes nicht mehr das Vierfaser-Modell zum Einsatz kommen soll, sondern ein so genanntes Einfaser-Modell mit Baumstruktur. Dies hätte für andere Fernmeldeanbieter jedoch zur Folge, dass sie keinen physischen Zugang zu Glasfaserleitungen zwischen der Anschlusszentrale der Swisscom und dem Anschluss einzelner Teilnehmer erhalten könnten.

Nachdem die Swisscom im Februar 2020 ihre neue Strategie zum Ausbau des Glasfaseranschlussnetzes bekannt gab, reichte der Winterthurer Konkurrent Init7 eine Anzeige ein. Das Weko-Sekretariat eröffnete im Dezember des gleichen Jahres ein Verfahren.

Keine Willkür
Das Bundesgericht hatte vorliegend lediglich über die Zulässigkeit der vorsorglichen Massnahme zu entscheiden. Dabei prüft es, ob verfassungsmässige Rechte wie namentlich das Willkürverbot verletzt wurden.

Aufgrund einer summarischen Prüfung ist es laut den Lausanner Richtern nicht offensichtlich unhaltbar, für den Ausbau des Glasfasernetzes gestützt auf das Kartellgesetz vorsorgliche Massnahmen anzuordnen. Gleiches gelte, wenn die Vorinstanz die Voraussetzungen für den Erlass dieser vorsorglichen Massnahme bejaht habe.

Auch sei die Annahme der Vorinstanz nicht willkürlich, dass ohne die getroffene Massnahme ein nicht leicht wieder gutzumachender Nachteil für den Wettbewerb drohe. Die Vorkehrung sei zudem zu Recht als verhältnismässig beurteilt worden. Weiter könne von einem überwiegenden öffentlichen Interesse an der Sicherung eines diskriminierungs- und monopolisierungsfreien Zugangs zu Glasfasernetzen ausgegangen werden.

Die Verfügung der Weko im Hauptverfahren wird laut der Mitteilung der Swisscom im nächsten Jahr erwartet.

Strategie bereits geändert
Die Swisscom nehme das Urteil zur Kenntnis, hiess es am Dienstagabend in einer Mitteilung. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben bereits 400’000 Anschlüsse mit der P2MP-Netztopologie gebaut. Diese Anschlüsse waren im Zuge der Verfügung blockiert worden. «Aufgrund des laufenden Verfahrens der Wettbewerbskommission kann Swisscom knapp 400’000 mittels Punkt-zu-Multipunkt-Architektur (P2MP) gebaute Glasfaseranschlüsse in die Häuser (FTTH) nicht vermarkten», so ein Sprecher.

Bereits Ende Oktober gab das Unternehmen darum bekannt, die Bauweise der ultraschnellen Datenleitungen nun doch zu ändern, damit ihre Kunden diese Anschlüsse schneller nutzen könnten. Nun würden diese Anschlüsse grösstenteils auf die von der Weko erlaubte Punkt-zu-Punkt Topologie umgestellt.

US-Staatsanleihen gaben nach. Der Terminkontrakt für zehnjährige Anleihen (T-Note-Future) verlor 0,25 Prozent auf 112,64 Punkten. Zehnjährige Treasuries rentierten mit 3,76 Prozent. (awp/mc/pg)

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