Swisscom-CEO Carsten Schloter.
Bern – Für die Swisscom dürfte sich der Bau des Glasfasernetzes im Kanton Freiburg verzögern: Die Wettbewerbskommission (Weko) sieht beim geplanten Gemeinschaftsunternehmen des Telekomriesen mit der Groupe E keine eigenständige Geschäftstätigkeit und wendet damit die Fusionskontrolle nicht an.
Dafür eröffnet die Behörde eine Vorabklärung wie bei anderen Glasfaser-Kooperationen mit Elektrizitätswerken. Die Swisscom wiederum prüft den Rekurs. Das Joint-Venture hätte in absehbarer Zeit keine von den beiden Mutterhäusern unabhängige Geschäftstätigkeit entfaltet, teilte die Weko am Freitag mit. Es gehe damit nicht über eine Kooperation hinaus.
«Wettbewerbsrechtliche Probleme festgestellt»
Bei einzelnen Klauseln im Vertrag zwischen Swisscom und der Groupe E seien aber wettbewerbsrechtliche Probleme festgestellt worden. Die Kooperation werde im Rahmen einer Vorabklärung nach denselben Bestimmungen geprüft wie die anderen Projekte zum Glasfaserbau, heisst es. Die Swisscom zeigt sich in einer Reaktion «erstaunt» über den Weko-Entscheid. Alle Bedingungen für eine Vollfunktionsfähigkeit des gemeinsamen Unternehmens seien nach Auffassung von Swisscom und der Groupe E erfüllt, erklärt der Telekomkonzern. Zudem seien die Unterlagen bereits Ende September 2010 eingereicht worden.
Swisscom und Groupe E prüfen Rekurs
Das geplante Gemeinschaftsunternehmen könnte damit laut Swisscom in der vorliegenden Form nur mit dem Risiko direkter Sanktionen vollzogen werden. Die Partner prüfen einen Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht. Es sei absehbar, dass sich der Glasfaserbau im Kanton Freiburg deutlich verzögere, so die Swisscom. Derzeit laufen Vorabklärungen der Weko zu den Kooperationen der Swisscom mit Elektrizitätswerken in den Städten St. Gallen, Genf und Zürich sowie neu auch in Basel, Bern und Luzern. Bis zum Sommer will die Behörde die Prüfungen abschliessen. Ausnahme war bisher die Kooperation mit der Groupe E, die im Rahmen der Fusionskontrolle bis spätestens Anfang Mai untersucht werden sollte.
Ausgleichszahlungen missfallen Weko
Problematisch wertet die Behörde mehrere Klauseln in den Verträgen zwischen dem Telekomriesen und den Stromversorgern. Dazu zählt die Vorgabe, dass einzig die Elektrizitätswerke alternativen Telekom-Anbietern wie Sunrise Zugang auf die blanke Glasfaser geben können. Hinzu kommt die Vorgabe, wonach Anbieter, die diese blanke Glasfaser mieten, nicht bessergestellt sein dürfen als die Swisscom. Auch missfallen der Weko Ausgleichszahlungen zwischen den Partnern, wenn deren Marktanteil vom Finanzierungsschlüssel abweicht. Solche Vereinbarungen seien als Preis- und Mengenabsprachen beziehungsweise als Aufteilung von Kunden auf die Geschäftspartner zu werten, hatte die Weko Mitte April anlässlich ihrer Jahresmedienkonferenz erklärt. (awp/mc/upd/ps)