swissICT: Ein Jahr neues Datenschutzgesetz – Bilanz und Ausblick

swissICT: Ein Jahr neues Datenschutzgesetz – Bilanz und Ausblick
(Symbolbild: Gorodenkoff /AdobeStocks)

Zürich – Am 1. September 2023 trat in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft. Nach fast einem Jahr sind eine erste Bestandsaufnahme und ein Ausblick angebracht. Die Rechtskommission von swissICT bietet zum «Geburtstag» des DSG am 4. September einen Spezialevent für Interessierte an.

Rückblick: Bilanz nach einem Jahr
Im Gegensatz zur Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018, die zu einer Welle von Aktivitäten und Anpassungen in Unternehmen und Behörden führte, zeigt sich in der Schweiz nach Inkrafttreten des revidierten DSG bislang eine erstaunliche Ruhe. Laut dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gab es bisher nur wenige Meldungen zu Sicherheitsverletzungen. Ebenso wurden (soweit allgemein bekannt) keine Strafverfahren wegen Verstössen gegen das DSG eingeleitet.

Ein Grund für die geringe Aussenwirkung könnte sein, dass viele Unternehmen bereits durch die DSGVO-Umsetzung gut vorbereitet waren und nur noch wenige Anpassungen vorgenommen werden mussten. Zudem sind die Sanktionsmöglichkeiten unter dem DSG weniger streng als unter der DSGVO, was zu einer gewissen Passivität geführt haben könnte. Auch die Betroffenenrechte, wie etwa das Auskunftsrecht, wurden wenig in Anspruch genommen. Der EDÖB selbst hat zudem wenig Richtlinien oder Leitlinien veröffentlicht.

Möglich ist aber auch, dass Unternehmen im Datenschutz zwar viel zu tun haben, dies aufgrund der bereits bekannten Themen aber keine grossen Wellen geworfen hat. Die Nachfrage nach Privacy-Spezialisten ist beispielsweise nach wie vor da. Dies alles ist ein Grund mehr, um im September hinter die Kulissen der Unternehmen zu blicken und den Puls zu fühlen (vgl. nachfolgende Eventankündigung).

Ausblick: Wie wird der Einfluss von KI den Datenschutz beeinflussen?
Die Durchsetzungskraft des DSG bleibt ungewiss. Grösserer Handlungsbedarf für Unternehmen wird wohl erst dann entstehen, wenn das Gesetz erneut angepasst wird oder die Datenschutzbehörde Klarheit in offenen Fragen schafft. Erste Ansätze sind beim EDÖB insbesondere bei den nach seiner Meinung strengen Anforderungen an die Informationspflicht in Datenschutzerklärungen zu erkennen. Allerdings wird sich bei den Betroffenenrechten und den strafrechtlichen Sanktionen wohl auch in Zukunft wenig ändern.

Noch offen ist, wie der zunehmende Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) den Datenschutz beeinflussen wird. Ob das DSG für die Herausforderungen des Einsatzes von KI-Systemen ausreichend ist oder ergänzt werden muss, hängt auch von der KI-Auslegeordnung ab, die für das vierte Quartal 2024 angekündigt ist. Dabei handelt es sich um eine vom Bundesrat in Auftrag gegebene Auslegeordnung. Im März diesen Jahres liess Bundesrat Beat Jans in einem Podiumsgespräch mit Monika Simmler von der HSG durchblicken, dass die Auslegeordnung im November 2024 erwartet werden könne. Es bleibt an dieser Stelle abzuwarten und weiter zu beobachten.

Nach fast einem Jahr unter dem neuen Datenschutzregime ist es erstaunlich (oder zum Glück) still um das DSG. Dies könnte positiv sein, solange die Ziele des Datenschutzes erreicht werden. Doch ist das wirklich der Fall? Während das Gesetz in den Köpfen der Unternehmen angekommen ist und grösstenteils umgesetzt wurde, bleibt die Frage offen, ob der damit verbundene administrative Aufwand, insbesondere für KMU, im Verhältnis zum Nutzen steht. (swissICT/mc)

Expertenrunde zu «Ein Jahr neues Datenschutzgesetz – Rückblick und Ausblick auf aktuelle Entwicklungen wie KI» – 4. September
Die Rechtskommission von swissICT bietet Interessierten Informationen zu den neusten Themen und Entwicklungen rund um das DSG.
Neben einem ersten Fazit nach einem Jahr DSG wird es auch einen Blick auf aktuelle und zukünftige Entwicklungen wie z.B. internationale Datentransfers, Daten- sowie Cybersicherheit, KI und Datenschutz geben. Sechs Expert:innen der Rechtskommission berichten und informieren: Was hat sich seit Inkrafttreten getan, was hat sich bewährt, wie ist die Umsetzung gelungen? Im Anschluss besteht ausgiebig Zeit, auf konkrete Fragen aus dem Publikum einzugehen. Abgerundet wird der Anlass mit einem Apéro Riche. Die Teilnahme ist kostenlos.
Programmdetails

Schreibe einen Kommentar