swissICT verstärkt Engagement für pragmatisches Datenschutzgesetz

Thomas Flatt

Thomas Flatt, Präsident swissICT. (Foto: swissICT)

Zürich – swissICT hat in einer eigenständigen Arbeitsgruppe eine umfassende Stellungnahme zum Vorentwurf des Datenschutzgesetzes erarbeitet. Besonders ausführlich hat swissICT die Sanktionsbestimmungen kommentiert. Eine aktive Präventionsarbeit von betroffenen Unternehmen soll sich mildernd auf das Strafmass auswirken.

Im vergangenen Herbst wurde die swissICT Rechtskommission unter der Leitung von Carmen De la Cruz und Roland Mathys reaktiviert. Jetzt hat sie mit der Stellungnahme zum Entwurf des Datenschutzgesetzes unter Federführung von David Vasella, Rechtsanwalt bei Walder Wyss, ihr bisher umfassendstes Projekt abgeschlossen. Sie wurde fristgerecht vergangenen Dienstag, 4. April, eingereicht.

swissICT ist der Ansicht, dass die Totalrevision des DSG vor allem eine Brücke schlagen sollte zwischen Sicherstellung Persönlichkeitsschutz der betroffenen Personen und Schaffung moderner Rahmenbedingungen für einen innovativen Wirtschaftsstandort Schweiz im Zeitalter der Digitalisierung.

Der Entwurf schiesst in wesentlichen Punkten über das Ziel hinaus und berücksichtigt die Interessen einer digitalen Wirtschaft noch ungenügend. Eine unnötige Verschärfung gegenüber den Vorgaben des Europarates und der EU (sog. «Swiss Finish») zu Lasten der Innovation und ohne effektiven Nutzen oder Schutz für die betroffenen Personen ist zu vermeiden. Sie hindert die wirtschaftliche Entwicklung.

Die wichtigsten Punkte der Stellungnahme kurz zusammengefasst:

Präventionsarbeit soll belohnt werden
Besonders ausführlich fällt die Stellungnahme hinsichtlich des Sanktionssystems aus. Ein eigentliches Unternehmensstrafrecht lehnt swissICT ab, da Datenschutzverstösse nicht mit organisierter Schwerkriminalität auf die gleiche Stufe gestellt werden können.

Demgegenüber ist swissICT der Ansicht, dass angemessene Verwaltungssanktionen sinnvoll sein können. Dies entspräche den Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung. Zentral ist dabei, dass eine angemessene Compliance des betroffenen Unternehmens erheblich mildernd ins Gewicht fallen muss. Datenschutzverstösse sind nicht zuletzt aufgrund der Vielzahl unbestimmter Begriffe und der Bedeutung von Wertungsentscheidungen und Risikoeinschätzungen nicht in jedem Falle vermeidbar. Sanktionswürdig ist daher nicht so sehr der Verstoss im Einzelfall – besondere Fälle vorbehalten –, sondern eine allenfalls ungenügende Prävention durch das Unternehmen.

Bei der Bemessung der Sanktion setzt sich swissICT dafür ein, dass eine allfällige proaktive Meldung einer Verletzung durch das Unternehmen unter Darlegung der Massnahmen berücksichtig werden soll. Hiermit wird der durch die Revision verstärkt gewollten Kooperation zwischen dem Beauftragten und den Unternehmen Rechnung getragen. (Swiss ICT/mc)

Die swissICT Rechtskommission
Die swissICT Rechtskommission besteht aus 8 Mitgliedern mit unterschiedlichen Hintergründen und Perspektiven. Sie beobachtet aktuelle technologische Entwicklungen, organisiert Fachanlässe, schreibt Fachartikel und beteiligt sich an Stellungnahmen und Vernehmlassungen zu aktuellen gesetzgeberischen Vorhaben mit Relevanz für die IT-Industrie. Innerhalb von swissICT ist die Rechtskommission die Anlaufstelle bei rechtlichen Fragen.

Über swissICT
swissICT ist der primäre Repräsentant des ICT-Werkplatzes Schweiz und der grösste Fachverband der Branche. swissICT verbindet 3‘000 ICT-Unternehmen, Anwender-Unternehmen und Einzelpersonen. Der Verband fördert den Informationsaustausch, bündelt Bedürfnisse, publiziert die wichtigste Salärumfrage, formuliert ICT-Berufsbilder und verantwortet den wichtigsten Informatikpreis, den „Swiss ICT Award“. Bei swissICT engagieren sich Fachexperten in 15 thematischen Fachgruppen ehrenamtlich für die Qualität und Weiterentwicklung der ICT in der Schweiz.

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