Weitere Aktionärsklage gegen Musk wegen Twitter-Turbulenzen
San Francisco – Elon Musk hat eine weitere Aktionärsklage wegen angeblicher Rechtsverstösse bei seinem Einstieg bei Twitter und der geplanten Übernahme des Kurznachrichtendienstes am Hals. Ein US-Anteilseigner wirft dem Tech-Milliardär unter anderem vor, er habe durch Verletzung von Informationspflichten beim Aufkauf von Twitter-Aktien viel Geld auf Kosten von Aktionären gespart. Andere Klagen mit solchen Vorwürfen gegen Musk waren bereits im April auf den Weg gebracht worden. US-Kanzleien bereiten weitere Verfahren vor.
Doch der neue Rechtsstreit geht noch über die Anschuldigung hinaus, dass Musk sich bei seinem Twitter-Investment nicht an gesetzliche Meldefristen gehalten habe. Der Kläger wirft dem Starunternehmer auch vor, Twitters Aktien mit seinen Äusserungen nach Abschluss des Deals auf Talfahrt geschickt zu haben. Das am Mittwoch im Namen eines Aktionärs aus dem Bundesstaat Virginia gestartete Verfahren ist als Sammelklage gestaltet, der sich andere Investoren anschliessen können.
Frist zur Pflichtmitteilung verletzt
Musk hat sich zu den Anschuldigungen bislang nicht geäussert. Brisant ist vor allem der Vorwurf, sich beim Einstieg als Grossinvestor bei Twitter über Börsenregeln hinweggesetzt zu haben. Denn bei grösseren Beteiligungen an US-Firmen gelten strikte Vorschriften: Wenn sie den Schwellenwert von fünf Prozent überschreiten, muss dies innerhalb von zehn Tagen per Pflichtmitteilung öffentlich gemacht werden. Musk überschritt diese Frist den Klagen nach jedoch um elf Tage.
Das mag zunächst wie ein kleines Versäumnis aussehen, doch es geht um sehr viel Geld. Denn Musks Einstieg hatte die Aktie zunächst kräftig steigen lassen. Da er sein Investment nicht rechtzeitig offenlegte, konnte er nach Ansicht der Kläger weiter günstig Aktien zukaufen. Anleger, die in dieser Zeit verkauften, seien benachteiligt worden. Die jüngste Klage beschuldigt Musk, durch die verspätete Pflichtmitteilung 156 Millionen Dollar gespart zu haben.
Vorwurf der Marktmanipulation und Wertpapierbetrug
Klägeranwälte werfen Musk Marktmanipulation und Wertpapierbetrug vor. Eine Reihe von US-Grosskanzleien, darunter Hagens Berman – bekannt etwa durch «Dieselgate»-Sammelklagen gegen Volkswagen – trommelt schon seit Wochen Mandanten gegen Musk zusammen. Für den Tesla -Chef könnte sein umstrittenes Vorgehen bei Twitter ausserdem noch Aufsichtsärger nach sich ziehen. Laut Medienberichten ermitteln auch US-Behörden wie die SEC und die Handelskommission FTC gegen Musk.
Doch inzwischen geht es nicht mehr nur darum, ob bei Musks Einstieg alles mit rechten Dingen zuging. Denn nachdem er sich mit Twitter auf eine Übernahme einigte, löste er mit seinen Äusserungen weitere Kursturbulenzen aus. So kritisierte Musk das Unternehmen scharf und erklärte den Deal dann sogar für ausgesetzt, da er den Verdacht habe, dass der Anteil von Spam- und Bot-Accounts höher als von Twitter angegeben sei. Die Aktie büsste daraufhin zeitweise stark an Wert ein. Für den Kursrutsch macht die Klage nun auch Musk verantwortlich.
Aus Sicht von Twitter kann der Tech-Milliardär die Vereinbarung jedoch nicht einseitig auf Eis legen. Der Verwaltungsrat zeigt sich entschlossen, das Geschäft für die vereinbarten 54,20 Dollar pro Aktie abzuwickeln. Eine Abstimmung der Aktionäre steht noch aus. Die jüngste Aktionärsklage richtet sich auch gegen Twitter. Dem Konzern werden Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Musks Vorgehen zur Last gelegt, allerdings gibt es hier keine Schadenersatzansprüche. (awp/mc/pg)