Virtuelles Public Hearing zum E-ID Gesetz
Bern – Am kommenden Donnerstag, 21. Januar 2021 veranstalten Parldigi und digitalswitzerland um 15:30h ein virtuelles Public Hearing zum E-ID Gesetz. Es referieren Florian Schütz, Delegierter des Bundes für Cyber-Sicherheit, Franz Grüter, Nationalrat SVP und Co-Präsident Parldigi, Vincenza Trivigno, Staatsschreiberin des Kantons Aargau, Sibel Arslan, Nationalrätin Grüne und Parldigi-Mitglied, sowie Erik Schönenberger, Geschäftsleiter der Digitalen Gesellschaft. Die Medien und die Öffentlichkeit sind eingeladen, über BigBlueButton und YouTube teilzunehmen und per Chat Fragen zu stellen und Kommentare abzugeben.
Die E-ID ist eine wichtige Grundlage für die digitale Zukunft der Schweiz, darin sind sich alle einig. Allerdings stellt sich die Frage, welche Rolle dabei der Staat einnehmen soll. Im aktuellen Gesetz ist vorgesehen, dass der Bund nicht selber die digitale Identität der Bürger*innen gewährleistet, sondern dass er sogenannte Identity-Provider anerkennt, die diese Aufgabe übernehmen. Wegen dieser Übertragung einer staatlichen Aufgabe an Private haben verschiedene Akteure das Referendum gegen das vorliegende E-ID Gesetz ergriffen, über das am 7. März 2021 abgestimmt wird.
Parldigi und digitalswitzerland werden diesen Donnerstag, 21. Januar 2021 von 15:30h bis 16:30h ein virtuelles Public Hearing zum E-ID Gesetz durchführen. Das Ziel ist es der Öffentlichkeit zu ermöglichen, sich über dieses Abstimmungsgeschäft fundiert zu informieren und die verschiedenen Positionen aus Politik und Wirtschaft kennenzulernen. Damit soll das Public Hearing die Zuhörer*innen dazu verhelfen, sich selber eine eigene Meinung zum Referendum zu bilden.
Nach einer kurzen Einleitung in die Gesetzesvorlage durch den Parldigi-Geschäftsleiter Matthias Stürmer wird Florian Schütz, Delegierter des Bundes für Cyber-Sicherheit, die Thematik aus seiner Perspektive beleuchten. Anschliessend werden sowohl Befürwortende als auch die Gegner*innen des Gesetzes ihre Statements abgeben und danach über die relevanten Punkte diskutieren. Die Pro-Seite vertreten Franz Grüter, Nationalrat SVP und Co-Präsident Parldigi, sowie Vincenza Trivigno, Staatsschreiberin des Kantons Aargau. Für die Contra-Seite werden Sibel Arslan, Nationalrätin Grüne und Parldigi-Mitglied, sowie Erik Schönenberger, Geschäftsleiter der Digitalen Gesellschaft, eintreten.
Die Öffentlichkeit ist eingeladen, am Public Hearing mit Fragen und Kommentaren teilzunehmen. Interessierte können sich während dem Online-Anlass auf der Open Source Video Conferencing Software BigBlueButton anmelden und so laufend per Chat eigene Beiträge verfassen und Fragen zur Diskussion stellen: https://bbb.ch-open.ch/b/mat-whn-7n3
Das Public Hearing kann ebenfalls live oder als Aufzeichnung, aber ohne Chat-Möglichkeit, per YouTube Livestream mitverfolgt werden: https://www.youtube.com/watch?v=y5XBOKY10c4
Programm
15:30h Eröffnung und kurzer Überblick der Vorlage durch Matthias Stürmer, Geschäftsleiter Parldigi
15:40h Sicherheitsperspektive auf das E-ID Gesetz durch Florian Schütz, Delegierter des Bundes für Cyber-Sicherheit
15:50h Kurze Eingangs-Statements der Diskussionsteilnehmenden:
• Franz Grüter, Nationalrat SVP und Co-Präsident Parldigi
• Vincenza Trivigno, Staatsschreiberin Kanton Aargau
• Sibel Arslan, Nationalrätin Grüne und Mitglied Parldigi
• Erik Schönenberger, Geschäftsleiter der Digitalen Gesellschaft
16:00h Diskussion mit Fragen und Kommentaren aus dem Chat, moderiert durch Matthias Stürmer
16:30h Abschluss des Public Hearing
One thought on “Virtuelles Public Hearing zum E-ID Gesetz”
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Die Befürworter der privatwirtschaftlichen Lösung prägten das Schlagwort «Die e-ID ist kein Pass» . Die vom kantonalen Passbüro (wegen eines Rabattes meist zusammen mit einem Pass ausgestellte Identitätskarte («Kombi» )wird im Verkehr mit Geschäftspartnern mit analoger Verifikation genau so gebraucht, wie es für die e-ID vorgesehen ist.
Die Kantone haben kaum Mehraufwand, wenn sie zusätzlich zum Erstellen einer neuen Identitätskarte und eines neuen Passes noch den vorgelegten Public Key eines gleichzeitig vorgelegten kryptographischen Schlüsselpaares des Antragstellers unterschreiben müssen. Die alle zehn Jahre anfallende Ausstellungsgebühr (zur Zeit im Kanton Zürich Fr. 158.–) könnte das gewiss noch decken. – Nur wenn für die e-ID keine zusätzlichen Kosten anfallen, wird sie bald die benötigte Breitenwirkung zeigen.
Eine kryptographisches Zertifikat kann viel mehr als E-Mails verschlüsseln. Wer mit PGP, GnuPG oder S/MIME arbeitet, kann auch SSL-Kommunikation und Server-Identifikationen ohne Abonnementkosten bereitstellen.
Personen sollen einen staatlich anerkanntes kostenloses Recht nicht nur zur eigenen analogen Unterschrift, sondern ebenso zur digitalen Authentizierung haben. Ich wenigstens musste nie einem Dienstleister eine (periodische oder fallweise) Gebühr bezahlen, um eigenhändig rechtskräftig mit meiner Tinte eigenhändig zu unterschreiben! Die Technologie ist ja nicht neu: Im Falle RSA ist sie vor 43 Jahren publiziert und längst nicht mehr patentiert. «Let’s Encrypt» und «CAcert» sind nur zwei Beispiele für sichere, nichtkommerzielle Authetifizierungsdienste, die qualitativ besser als mancher kommerzielle Anbieter sind.