Weko bewilligt Kooperation bei Glasfasernetz

Weko bewilligt Kooperation bei Glasfasernetz

Weko-Direktor Rafael Corazza.

Zürich – Die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) kommt in einer vertieften Analyse zum Schluss, dass bei den Verträgen zur Glasfaser-Kooperation zwischen der Swisscom und den Elektrizitätswerken der Städte Basel, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich nicht im Voraus Sanktionsfreiheit erteilt werden kann. Die Verträge würden harte Kartellabreden enthalten, heisst es dazu in einer Mitteilung der WEKO vom Montag.

Damit verbiete die Weko diese Kooperationen nicht: die Unternehmen würden aber Sanktionen riskieren, falls die Umsetzung ihrer Projekte den Wettbewerb beeinträchtigen würden, heisst es weiter. Anzeigen von Konkurrenten würden bereits auf eine solche Beeinträchtigung hinweisen. Das Sekretariat der Weko bedauere zudem, dass es den Kooperationspartnern trotz intensiver Gespräche nicht möglich gewesen sei, die wettbewerbsrechtlich heiklen Klauseln abzuändern. Einige Vertragsklauseln werden nämlich nach Ansicht der Weko dazu führen, dass andere Fernmeldeanbieter für bestimmte Angebote einem Monopol der Elektrizitätswerke gegenüberstünden. Gleichzeitig könne die Swisscom verhindern, dass die Preise für diese Angebote ein bestimmtes Niveau unterschreiten.

Swisscom sieht Wettbewerb gewährleistet

In einer ersten Stellungnahme der Swisscom erklärt der Telecom-Anbieter, den Schlussbericht der Weko gemeinsam mit den Kooperationspartnern zu analysieren und das weitere Vorgehen zu besprechen. Man werde den Glasfaserausbau in der Schweiz unabhängig davon weiter vorantreiben. Swisscom ist davon überzeugt, dass die vorgelegten Kooperationsverträge den Wettbewerb ermöglichen und Investitionen in die Zukunft sichern. Dank Kooperationen und dem Mehrfasermodell werde der Infrastrukturwettbewerb intensiviert und die Schweiz schneller und kostengünstiger mit Glasfasern bis in die Wohnungen und Geschäfte erschlossen. (awp/mc/ps)

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