Von Helmuth Fuchs
Ärgernis:
Der Konsumentenschutz hat in Sachen Abgasskandal gegen den Volkswagen-Konzern und die Amag zwei Verfahren ins Rollen gebracht: Eine Schadenersatzklage für rund 6000 Betroffene und eine Verbandsklage. Während der Schadenersatzprozess noch hängig ist, war das Handelsgericht Zürich im vergangenen Sommer auf die Verbandsklage nicht eingetreten. Das Bundesgericht bestätigt nun diesen Entscheid und legt das Gesetz damit sehr eng aus: Weil die Abgasmanipulationen seit Langem bekannt seien und deshalb keine «fortdauernde Störung» vorliege, gebe es keinen Grund, die Widerrechtlichkeit der Manipulationen zu prüfen. Das heisst, wer seine Kunden betrügt, kann jetzt die Verbandsklage ins Leere laufen lassen: Er muss einfach nur die illegalen Tätigkeiten einstellen.
Positives Signal aus Deutschland: Bundesgerichtshof stärkt Position der VW-Kunden https://t.co/SaouzxkqBH @zeitonline #Dieselskandal
— Konsumentenschutz (@KonsumSchutz) February 22, 2019
Dass es auch anders geht, zeigen die USA. Dort hat Volkswagen im Januar 2017 mit der US-Regierung einen milliardenteuren Vergleich im Dieselskandal ausgehandelt. Danach musste der deutsche Konzern wegen der Abgasmanipulation in den USA 4,3 Milliarden Dollar Bussgelder und Strafe zahlen. Nach dem veröffentlichten Gerichtsdokument räumte VW den Betrug an Behörden und Kunden über die Emissionen von knapp einer halben Million Dieselfahrzeugen von Mai 2006 bis November 2015 ein. Das Unternehmen bekannte sich der Verschwörung und der Behinderung der US-Justiz schuldig.
Auch in Deutschland kam der Bundesgerichtshof vor fünf Tagen zu einem anderen Schluss. Er hat die Position von VW-Kunden im Dieselskandal gestärkt. In einem veröffentlichten Hinweisbeschluss teilte das Gericht in Karlsruhe mit, dass nach seiner «vorläufigen Rechtsauffassung» bei einer illegal eingerichteten Abschalteinrichtung von einem «Sachmangel auszugehen sein dürfte». In diesem Fall hätten Käuferinnen und Käufer eines mangelhaften Neuwagens Anspruch auf einen Ersatz.
Das wirft schon die Frage auf, weshalb Schweizer Kunden von ihren Politikern und Gerichten derart im Regen stehen gelassen werden. Zuerst bezahlen auf der Hochpreisinsel Rekordpreise für die Fahrzeuge, werden mit Manipulationen bei Verbrauchs- und Abgaswerten betrogen und erhalten als höchstes der Gefühle ein kostenloses Softwareupdate, während der Wert ihres Fahrzeuges auf dem Occasionsmarkt in den Keller gefallen ist.
Aufsteller:
Einmal mehr mischen die beiden Hochschulen von Zürich und Lausanne, die ETH und EPFL, an der Weltspitze der Universitäten mit. IM QS-Ranking belegt die ETH den hervorragenden Platz 7 und die EPF rangiert auf Platz 22 ebenfalls mitten in der Elite der besten Hochschulen. An der Spitze liegen erwartungsgemäss die amerikanischen Institute, das MIT auf Platz eins, gefolgt von den Universitäten von Stanford und Harvard. Während für die Ausbildung an den amerikanischen Spitzen-Universitäten ein Vermögen aufgewendet werden muss, kann an den beiden Schweizer Hochschulen eine hervorragende Ausbildung als vergleichsweises Schnäppchen erworben werden.
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