Christophe Darbellay (CVP Präsident) zur Aufnahme der Bilateralen in die Verfassung

Christophe Darbellay (CVP Präsident) zur Aufnahme der Bilateralen in die Verfassung

Christophe Darbellay, CVP Präsident.

Von Helmuth Fuchs

Moneycab: Nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative (MEI) wollen Sie jetzt zusammen mit der BDP den Weg der Bilateralen Verträge in die Verfassung aufnehmen. Wozu diese taktische Massnahme, bevor überhaupt klar ist, wie die MEI umgesetzt werden soll und ist die Verfassung die richtige Plattform, um Parteipolitik zu machen?

Christophe Darbellay: Die CVP will den Volksentscheid vom 9. Februar nicht rückgängig machen, aber das Volk soll die Möglichkeit bekommen, sich konkret über den bilateralen Weg zu äussern. Die Weiterführung der vertraglichen Zusammenarbeit mit der EU ist zentral für unsere Wirtschaft. Heute hängt jeder 3. Arbeitsplatz in der Schweiz direkt mit der EU zusammen. Wir wollen das Wegfallen der Verträge verhindern, weil danach nur noch zwei Wege möglich sind: Die von den Rechten gewünschte Abschottung der Schweiz gegenüber dem Ausland oder der von den Linken angestrebte EU-Beitritt. Beides ist für uns nicht denkbar!

«Die Wirtschaft ist es, die in Aus- und Weiterbildung unserer inländischen Arbeitskräfte investieren muss, um dafür zu sorgen, dass ältere Arbeitnehmende oder Wiedereinsteigerinnen (zum Beispiel Frauen nach Kinderpause) einen Arbeitsplatz in der Schweiz haben.»  Christoph Darbellay , CVP Präsident

Wir wollen den Willen des Volkes umsetzen und die Einwanderung begrenzen. Dazu nehmen wir die Wirtschaft in die Pflicht. Sie ist es, die in Aus- und Weiterbildung unserer inländischen Arbeitskräfte investieren muss, um dafür zu sorgen, dass ältere Arbeitnehmende oder Wiedereinsteigerinnen (zum Beispiel Frauen nach Kinderpause) einen Arbeitsplatz in der Schweiz haben. Die Verfassung als Grundlage des Staates soll möglichst schlank gehalten werden. Sie ist die richtige Plattform, wenn es um existenzielle Bestimmung für die Schweiz geht. Die vertragliche Zusammenarbeit mit anderen Staaten gehört demnach klar in die Verfassung. Wenn, dann müsste man beispielsweise Bestimmungen über den Bau von Minaretten oder Zweitwohnungen in der Verfassung hinterfragen.

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