Ruth Humbel, Nationalrätin CVP Aargau
Von Helmuth Fuchs
Moneycab: Nachdem die Einheitskasse in der Volksabstimmung gescheitert ist, begeistern sich die bürgerlichen Parteien plötzlich für Ihren Vorschlag, das SUVA-Modell für Krankenkassen anzuwenden. Dies brächte den Krankenkassen zu Lasten der Patienten ein starkes Mitbestimmungsrecht. Weshalb haben Sie dieses Modell nicht vor der Abstimmung schon unterstützt oder stärken bereits vorhandene Managed Care- und Hausarzt-Modelle?
Ruth Humbel: Ich habe mich vor zwei Jahren für die KVG-Revision „Managed Care“ engagiert, welche Anreize für die integrierte Versorgung schaffen wollte und vor allem auch definiert hätte, was unter integrierter Versorgung zu verstehen ist. Bei integrierter Versorgung oder Managed Care – Modellen wird die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringer und Krankenkassen vertraglich geregelt. Leider wurde diese Vorlage von den Linken sowie der Ärzteschaft bekämpft und vom Volk abgelehnt.
«Im Gegensatz zu den Einheitskassenbefürwortern will ich keine Verstaatlichung des Systems mit einer Einheitskasse.» Ruth Humbel, Nationalrätin CVP Aargau
Interessanterweise bemühten die Einheitskassenbefürworter im Abstimmungskampf regelmässig die SUVA als Vorbild für Leistungssteuerung und Prävention. Die Leistungssteuerung der SUVA wurde als Garant für ein qualitativ gutes und kosteneffiziente Gesundheitsversorgung gelobt. Verschwiegen wurde dabei, dass das Unfallversicherungsgesetz den Versicherern – den privaten Anbietern wie der SUVA – ganz andere Möglichkeiten bietet, als es das Krankenversicherungsgesetz tut. Zudem ist zu betonen, dass die SUVA keine Einheitskasse ist. Die SUVA hat ein Teilmonopol für Industrie- und Bauberufe und steht in Konkurrenz zu den Privatversicherern. Für die SUVA wie auch für die privaten Unfallversicherer gilt das Unfallversicherungsgesetz (UVG). Beim UVG gilt das Naturalleistungsprinzip, in der Krankenversicherung das Kostenrückerstattungsprinzip. Der bedeutende Unterschied liegt darin, dass die Unfallversicherer Leistungen finanzieren und diese mitsteuern können, während die Krankenversicherung primär die verrechneten Kosten zurückerstatten müssen. Gemäss KVG dürfen nur ganz begrenzt Massnahmen der Prävention finanziert werden und eine Leistungssteuerung ist praktisch ausgeschlossen. Die Unfallversicherer können Mehrfachuntersuchungen und Überbehandlungen verhindern, während die Krankenkassen diese bezahlen müssen.
«Ich will unser geltendes System optimieren und den Krankenversicherern analog zu den Unfallversicherern bessere Steuerungsmöglichkeiten geben.»
Ich unterstütze klar eine bessere Steuerungsmöglichkeit im Sinne von Managed-Care- und Hausarztmodellen. Im Gegensatz zu den Einheitskassenbefürwortern will ich aber keine Verstaatlichung des Systems mit einer Einheitskasse. Ich will unser geltendes System optimieren und den Krankenversicherern analog zu den Unfallversicherern bessere Steuerungsmöglichkeiten geben. Gerade für polymorbide Menschen mit Mehrfachdiagnosen und zahlreichen Medikamenten ist eine koordinierte Steuerung der Therapien für die Behandlungs- und Lebensqualität von zentraler Bedeutung. Als Nebeneffekt können auch Kosten eingespart werden, weil unnötige Mehrfachuntersuchungen und Falschmedikationen nicht mehr bezahlt würden.