Für zehn Jahre beschloss sie, die ab 60 vorbezogenen AHV-Renten bei Einkommen bis rund 82’000 CHF weniger stark zu kürzen, als dies versicherungstechnisch notwendig wäre. Die Kosten von jährlich gut 400 Mio CHF soll der Bund tragen. Der Ständerat möchte damit die Chancen der 11. AHV-Revision in einer absehbaren Volksabstimmung verbessern. Am 16. Mai 2004 war die Erstauflage der Revision vorab deshalb gescheitert, weil sie wie die neue Vorlage des Nationalrates die Erhöhung des Frauen-Rentenalters ohne soziale Abfederung der vorzeitigen Pensionierung vorsah.
Rentenalter für Frauen soll auf 65 erhöht werden
Einig sind sich die Räte darin, dass das Rentenalter der Frau von 64 auf 65 Jahre erhöht und damit jenem der Männer angeglichen werden soll. Das Sozialwerk wird damit um rund 800 Mio CHF entlastet. Auch erweiterten Möglichkeiten zum Vorbezug einer ganzen oder einer halben Rente mit voller Kürzung stimmten beide Kammern zu. Mehreinnahmen von gegen 200 Mio CHF erwartet das Parlament von der Aufhebung des Freibetrages bei der Beitragspflicht erwerbstätiger Altersrentner. Die Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung wird neu vom Stand des AHV-Fonds abhängig gemacht, der in der Regel nicht mehr unter 70 statt 100% einer Jahresausgabe sinken darf.
Nationalrat gefordert
Die 11. AHV-Revision, die auch eine Reihe verfahrenstechnischer Verbesserungen bringt, geht nun zurück in den Nationalrat. Sie steht auf wackligen Beinen, weil sie für die Rechte zu teuer und für die Linke sozial zu wenig fortschrittlich ist. Kommt der Erlass im Parlament durch, ist ihm das Referendum so gut wie sicher. (awp/mc/ps/16)