Der Bruttomindestlohn für Ungelernte wird auf 3’700 CHF (x 13) erhöht. Mit diesem Lohnverhandlungsergebnis würden die Migros und ihre Sozialpartner in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein Zeichen setzen für eine sozial verantwortungsvolle und wirtschaftlich nachhaltige Lohnpolitik im Interesse der Mitarbeitenden, Unternehmen und Volkswirtschaft, heisst es in der Mitteilung weiter.
Mindestlohn bei 3’700 Franken
Die Migros hat mit ihren Sozial- und Vertragspartnern – der Landeskommission der Migros-Gruppe, dem KV Schweiz und dem Metzgereipersonal-Verband der Schweiz – am 29. Oktober 2008 eine richtungsweisende Lohnvereinbarung getroffen, die innerhalb der Migros-Gruppe rund 50 Unternehmen betrifft, in denen knapp 80’000 Beschäftigte in 29 verschiedenen Branchen tätig sind. Für Mitarbeitende mit Berufsausbildung wurden durchschnittliche Bruttomindestlöhne von CHF 4’100.- bei vierjähriger, CHF 3’900.- bei dreijähriger und CHF 3’800.- bei zweijähriger Grundbildung festgelegt. Damit unterstreicht die Migros, die mit über 3’250 Lernenden die grösste private Ausbildnerin in der Schweiz ist, ihr Engagement für die Förderung der Berufslehre. Dafür wurde ihr unlängst der Hans-Huber-Preis verliehen. Der Bruttomindestlohn in der Migros-Gruppe für zwanzigjährige, vollzeitbeschäftigte Mitarbeitende ohne Berufsausbildung wird auf CHF 3’700.- erhöht.
Auch Mindestlöhne x 13
Nachdem die effektiven Bruttomindestlöhne der Migros-Mitarbeitenden im Zuge eines kontinuierlichen, nominalen und realen Wachstums der Löhne (seit 2001: 17.5 % nominell / 10.5 % real) stetig gestiegen sind und der bisherige Bruttomindestlohn immer mehr an praktischer Bedeutung verloren hat, wird mit der Anhebung des Bruttomindestlohnes auf CHF 3’700.- ein weiterer grosser Schritt gemacht. Dieser Bruttomindestlohn wird 13mal ausgerichtet, was auf der Basis eines Jahres bzw. von zwölf Monaten einen monatlichen Bruttomindestlohn von CHF 4’000.- ergibt. Mitarbeitende in unteren Lohnsegmenten und Frauen werden – unabhängig davon, ob sie voll- oder teilzeitbeschäftigt sind – überdurchschnittlich von der Anhebung des Bruttomindestlohnes profitieren.
Individuelle Lohnerhöhungen
Darüber hinaus wird die Gesamtlohnsumme im Rahmen einer Bandbreite von 2.8 bis 3.3 Prozent um durchschnittlich drei Prozent erhöht. Die konkrete Erhöhung der Bruttolohnsumme im einzelnen Unternehmen wird von den internen Sozialpartnern mit der jeweiligen Geschäftsleitung unter Berücksichtigung des bisherigen und künftigen Geschäftsganges sowie der wirtschaftlichen und regionalen Gegebenheiten vereinbart. Sie können zudem einen höheren Bruttomindestlohn vereinbaren. In einzelnen Unternehmen kann ausnahmsweise auch ein tieferer Bruttomindestlohn vereinbart werden. Die Lohnerhöhung bei der einzelnen Mitarbeiterin und beim einzelnen Mitarbeiter erfolgt individuell nach Funktion und Leistung.
Gesamtlohnsumme um 130 Millionen Franken erhöht
Die Gesamtlohnsumme der ganzen Migros-Gruppe über alle Mitarbeitenden, Unternehmen und Branchen hinweg erhöht sich durch dieses Lohnpaket um weit über 130 Mio. Franken, die an die Mitarbeitenden und so in den volkswirtschaftlichen Kreislauf fliessen werden. Migros hat ihre Lohnsumme damit seit 2001 insgesamt um rund 700 Mio. Franken oder über 20 Prozent erhöht. (migros/mc/ps)