Damit wird der Bund Eigner dieser Strassen und wird für den Unterhalt und Betrieb dieser Strecken zuständig sein. Der Bundesrat will sicherstellen, dass alle Landesteile durch Nationalstrassen erschlossen sind. Die finanzielle Mehrbelastung soll über die Globalbeiträge an die Kantone kompensiert werden. Diese Kompensation sei unumgänglich, schreibt das Bundesamt für Strassen in einer Medienmitteilung. Die Kantone können nun zwischen dieser Lösung und dem Status quo – dem Verzicht auf den Transfer dieser 400 Kilometer Strassen – wählen.
Umfassende Prüfung des Nationalstrassennetztes
Die heutige Linienführung des Nationalstrassennetzes basiert zur Hauptsache auf dem Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz von 1960. Dieser so genannte Netzbeschluss entspreche inzwischen nicht mehr in allen Belangen den heutigen und künftigen Ansprüchen. In den letzten zehn Jahren wurden über dreissig Begehren um Aufnahme von Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz im Parlament deponiert. Deshalb wurde das Nationalstrassennetz umfassend überprüft. Im Rahmen des am 26. April 2006 vom Bundesrat verabschiedeten «Sachplans Verkehr» wurden «funktionale Kriterien» für die Netzzuordnung festgelegt. Diese Kriterien basieren auf den verkehrs-, regional- und raumordnungspolitischen Zielen des Bundes.
Die finanziellen Folgen der Anpassung
Seit dem Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) am 1. Januar 2008 ist der Bund Nationalstrasseneigentümer. Mit dem neuen Netzbeschluss geht damit auch das Eigentum an den neu aufgenommenen Strassen auf den Bund über. Für den Ausbau des beschlossenen Nationalstrassennetzes sowie für dessen Unterhalt und Betrieb ist ebenfalls der Bund zuständig. Mit der Anpassung des Netzbeschlusses dürften ihm jährliche Mehrausgaben in Höhe von rund 150 Millionen Franken für Betrieb und Unterhalt und rund 200 Millionen Franken für den Ausbau entstehen. Die Kantone werden von ihren bisherigen finanziellen Verpflichtungen für diese Strecken vollständig entlastet. Diese Lastenverschiebung auf den Bund wird bei den Kantonen durch eine Reduktion der nicht werkgebundenen Beiträge und der Globalbeiträge an die Hauptstrassen kompensiert. (mc/pg)