4M Technologies beantragt formelle Kotierung der Aktien aus Wandelanleihe

Demnach können die Darlehensgeber ihre Wandelrechte ab dem 8. Dezember oder fünf Werktage nach der Kotierungszulassung umwandeln, wie aus einem Inserat in der `NZZ` vom Freitag hervorgeht.


Ausgabe von maximal 3,2 Mio Namenaktien
An der Generalversammlung vom 27. April von 4M Technologies wurde ein bedingtes Kapital im Gesamtbetrag von 4,8 Mio CHF und somit die Ausgabe von maximal 3,2 Mio Namenaktien mit einem Nennwert von 1,50 CHF geschaffen. Die Aktien wurden an ein Wandeldarlehen im Betrag von 4,8 Mio CHF geknüpft. Der Abschluss der Wandelanleihe war am 7. Juni 2007, heisst es im Inserat weiter.


Bezugsrecht aufgehoben
Die Wandelanleihe wurde von der Aktionärsgruppe um Stephan Grey, Nicholas Grey und Grover Ventures Inc gezeichnet. Die GV hatte das Bezugsrecht für die bisherigen Aktionäre aufgehoben.


Keine Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebotes
Die Übernahmekommission (UEK) hat die Grossaktionäre von der Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebotes an die restlichen Anteilsinhaber befreit, wie AWP Ende Mai berichtete. Sollte die Wandelanleihe vollumfänglich von der Aktionärsgruppe um Stephen Grey, Nicholas Grey und Grover Ventures Inc gezeichnet werden, würde deren Beteiligungshöhe an 4M Technologies auf 49% von heute 29,2% ansteigen, hiess es damals. (awp/mc/ab)

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