Ab dem 1. Juni volle Personen-Freizügigkeit mit 20 EU/EFTA-Staaten

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Verordnung verabschiedet. Die Kontingente fallen dahin. Das Personenfreizügigkeits-Abkommen ist am 1. Juni 2002 in Kraft getreten. Es erleichtert den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, in der EU zu arbeiten und sich dort niederzulassen. Für EU-Angehörige gilt das Gleiche, sofern sie über einen Arbeitsvertrag verfügen und ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten können.


Zugangsbeschränkungen fallen weg
Die Revision der Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs ergibt sich aus der Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens. In einer ersten Phase hatte die Schweiz Zugangsbeschränkungen zum inländischen Arbeitsmarkt sowie Höchstzahlen für Bewilligungen aufrechterhalten.


Spezielle Schutzklausel
Am 1. Juni tritt die Personenfreizügigkeit in eine neue Phase, die das Ende der fünfjährigen Übergangsfrist kennzeichnet. Den Kern dieser neuen Etappe bilden die Aufhebung der Kontingente, denen die Arbeitskräfte im jetzigen Zeitpunkt noch unterstellt sind, und die Aufhebung der Grenzzonen für diese Personen. Sollte sich eine hohe Zuwanderung aus den EU-15 Ländern ergeben (mehr als 10 Prozent über dem Durchschnitt der letzten drei Jahre), so würde das Freizügigkeitsabkommen es der Schweiz ermöglichen, ab dem 1. Juni 2008 für zwei Jahre wieder Kontingente einzuführen. Dies auf Grund einer speziellen Schutzklausel.


Blocher sieht Bedingung zur Anrufung der Schutzklausel gegeben
Justizminister Christoph Blocher zeigte sich vor den Medien überzeugt, dass angesichts der «überhitzten» Konjunktur die Bedingung zur Anrufung dieser «Ventilklausel» gegeben sein werde. Ob sie benützt werde, werde der Bundesrat nach Massgabe der Einwanderung im nächsten Jahr entscheiden. Blocher schliesst das aus der bisherigen Ausschöpfung der Ausländerkontingente. Jene für Daueraufenthalter (15’000 pro Jahr) seien immer ganz ausgeschöpft worden, wobei vor allem gut ausgebildete Leute und an erster Stelle deutsche Staatsangehörige eingewandert seien. Dies sei im Sinne der neuen Ausländerpolitik.


Grenzgängerstatus wird erweitert
Auch das Kontingent von 115’500 Kurzaufenthalterbewilligungen wurde zwischen 55 und 90 Prozent genutzt. Dies sei ein Abbild der gegenwärtig guten Konjunktur, sagte Blocher. Und bei weiter gleich bleibender wirtschaftlicher Entwicklung sei die Personenfreizügigkeit mit der EU «kein Problem». Neu werde auch der Grenzgängerstatus erweitert, erläuterte Blocher. Grenzgängerinnen und Grenzgänger könnten in der ganzen Schweiz arbeiten und nicht nur in den Grenzkantonen. Zudem sei es möglich, beispielsweise den Wohnsitz in London beizubehalten und in Zürich zu arbeiten.


2008 wird das Parlament über die Weiterführung des Personenfreizügigkeitsabkommens entscheiden. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Eine Abstimmung würde Ende 2008 oder anfangs 2009 stattfinden. Käme es zu einem Nein, würde wegen der «Guillotine-Klausel» die erste Serie der bilateralen Abkommen mit der EU hinfällig. (awp/mc/pg)

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