ABB und Deutsche Telekom kooperieren bei Energieübertragung
«Eine entsprechende Absichtserklärung ist bereits unterzeichnet worden, ein Vertrag soll im ersten Quartal 2010 besiegelt werden», bestätigte ein Telekom-Sprecher einen Bericht der «Süddeutschen Zeitung» (Mittwochausgabe). Smart Grids sollen die Grundlage für eine umweltfreundliche Energieversorgung legen. Ab dem 1. Januar werden so genannte intelligente Stromzähler (Smart Meters) bei Neubauten und grösseren Gebäudesanierungen zur Pflicht. Bis zum 31. Dezember 2010 müssen die Energiekonzerne ausserdem variable oder tageszeitabhängige Tarife anbieten.
Fertige Lösungen für Stadtwerke und Energieversorger
Bei der Kooperation mit ABB werde der DAX-Konzern sein Know-how im Bereich Datennetze einbringen, sagte der Telekom-Sprecher. ABB steuere sein Wissen im Bereich Energienetze bei. «Unser Ziel ist es, fertige Lösungen für Stadtwerke und mittelgrosse Energieversorger anzubieten.» Für diese Kundengruppe seien die durch Smart Meters entstehenden Datenmengen schwer zu bewältigen, T-Systems hingegen könne auf jahrelange Erfahrungen und Ressourcen zurückgreifen. Die Erstellung einer auf tageszeitabhängigen Tarifen basierenden Stromrechnung unterscheide sich nicht sehr von einer Telefonrechnung, von denen die Telekom monatlich 40 Mio erstelle, sagte der Telekom-Sprecher.
Riesiges Sparpotenzial
Laut dem Branchenverband Bitkom können allein bei Privathaushalten durch die Einführung von zeitabhängigen Tarifen und einer Visualisierung des tatsächlichen Energieverbrauchs nach konservativer Schätzung 9,5 Terawattstunden (TWh) pro Jahr eingespart werden. Das entspreche der Leistung von ungefähr vier mittelgrossen Kohlekraftwerken. Allerdings sind hierfür genaue Informationen notwendig, wo welche Strommengen verbraucht und eingespeist werden.
Stromangebot zunehmend Schwankungen unterworfen
Mit dem wachsenden Anteil von Strom aus regenerativen Energien wie Windkraft und Solar ist das Stromangebot jedoch zunehmenden Schwankungen unterworfen. Mit Hilfe intelligenter Stromzähler und variabler Leistungsentgelte sollen Verbraucher dazu bewegt werden, beispielsweise ihre Waschmaschine dann zu betreiben, wenn ein grosses Angebot an Strom und entsprechend niedrige Preise herrschen. (awp/mc/ps/14)