Hinweise darauf, dass zur «Optimierung» von Vergütungen bilanzkosmetische Eingriffe vorgenommen wurden, hätten sich nicht ergeben, teilte die auf Wirtschaftsdelikte spezialisierte Staatswaltschaft III des Kantons Zürich am Mittwoch mit.
Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung
Es sei zudem nicht Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, von ihr untersuchte Sachverhalte zivilrechtlich, rechtspolitisch oder moralisch zu werten, hiess es weiter. Die Strafuntersuchung betraf den Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung.
Pensionszahlungen und Kompensationen
Barnevik und Lindahl hatten bei ihrem Abgang bei ABB Pensionszahlungen und Kompensationen in Höhe von 233 Mio CHF erhalten. In der Folge einigten sich ABB und die ehemaligen Topmanager auf einen Vergleich. Dieser sah vor, dass Barnevik und Lindahl 137 Mio CHF zurückbezahlen. (awp/mc/gh)