Dabei soll die jordanische Tochter im Rahmen des UN-Programms «Öl für Lebensmittel» Bestechungsgelder für Aufträge im Irak gezahlt haben. Der Vergleich wurde bei einem Bundesgericht in Houston eingereicht. Die US-Börsenaufsicht SEC und das Justizministerium hatten den ABB-Töchtern vorgeworfen, zwischen 1997 und 2004 mehr als 2 Mio USD an Bestechungsgeldern gezahlt haben, um Aufträge im Wert von mehreren Dutzend Mio USD zu erhalten. Im April 2005 hatte ABB dem US-Justizministerium und der SEC mitgeteilt, dass sie möglicherweise verdächtige Zahlungen der US-Tochter identifiziert habe. Später legte ABB offen, dass sie weitere verdächtige Zahlungen andere Töchter im Nahen Osten, Asien, Südamerika und Europa entdeckt habe.
Strafzahlung ohne Einfluss auf EBIT und Reingewinn
Sofern sich ABB an strenge Auflagen hält, entgeht der Technologiekonzern einer Verfolgung durch die US-Behörden für angebliche Bestechungsfälle. Das Unternehmen selbst teilte am Mittwoch mit, dass die Strafzahlung weder einen Einfluss auf das EBIT noch auf den Reingewinn hätten. Die Leiterin der Rechtsabteilung von ABB, Diane de Saint Victor, zeigte sich erleichtert über das Ende des Verfahrens. ABB verpflichte sich einer Kultur, in der Integrität in allen Bereichen des Handelns eine Rolle spiele. Rechtschaffenheit bei den Beschäftigten, der Geschäftstätigkeit und den Prozessen sei gewollt. (awp/mc/ss/33)