Ausgenommen sind insbesondere Personenversicherungen wie Unfall- und Krankenversicherungen sowie gewisse Lebensversicherungen. Eine neue Stempelabgabe auf Einmalprämien-Versicherungen ist am 1. April 1998 eingeführt worden.
Ausgenommen sind insbesondere Personenversicherungen wie Unfall- und Krankenversicherungen sowie gewisse Lebensversicherungen. Eine neue Stempelabgabe auf Einmalprämien-Versicherungen ist am 1. April 1998 eingeführt worden.