Der Bundesrat bezeichnet im Argumentarium die Revision als «notwendig, ausgewogen und zweckmässig». Nur eine stabile Arbeitslosenversicherung (ALV) könne Arbeitslose wirksam unterstützen und fördern. Dazu müssten aber die Defizite dieser Sozialversicherung beseitigt und die Schulden abgebaut werden. Die Revision sei ausgewogen. Einerseits würden die Lohnabzüge moderat erhöht und das Solidaritätsprozent für Besserverdienende wieder eingeführt. Andererseits würden die «Leistungen sozial verträglich angepasst».
Linke: Keine Leistungskürzung bei Opfern der Krise
Damit nicht einverstanden sind die linken Parteien und die Gewerkschaften. Mit der Kürzung der Taggelder werde die Arbeitslosenversicherung «entscheidend verschlechtert», argumentieren sie. Es sei ungerecht dass der Bund für die Verursacher der Krise Milliarden aufwende (UBS-Rettung), die Millionen-Boni der verantwortlichen Bank-Manager unangetastet lasse und nun den Opfern der Krise die Leistungen kürzen wolle. (awp/mc/ps/13)