Insbesondere die SVP und die SP kämpfen um die Themenführerschaft. Beide beanspruchen für sich, die Anti-Abzocker-Partei zu sein – und werfen sich gegenseitig vor, unlautere Motive zu haben. Die SVP habe Angst vor dem Volk und wolle deshalb eine Abstimmung über die Initiative verhindern, monierte die SP. Die SP sei nicht an echten Lösungen interessiert, sondern wolle wegen der anstehenden Wahlen eine Abstimmung erzwingen, erwiderte die SVP.
SVP zieht den Kürzeren
Der Nationalrat hat darüber zu befinden, ob er die Abzocker-Initiative zur Annahme empfiehlt, ob er dem Volk einen direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsebene vorlegen will und – falls ja – wie dieser aussehen soll. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Aktienrecht so zu revidieren, dass die Initiative zurückgezogen wird. Die letzte Möglichkeit steht allerdings nicht mehr im Vordergrund. Entschieden wurde zwar noch nicht viel, der Nationalrat setzte jedoch ein Zeichen für eine Regelung auf Verfassungsebene. Mit 101 zu 91 Stimmen lehnte er einen Antrag der SVP ab, der die Weichen für einen indirekten Gegenvorschlag via Aktienrechtsrevision gestellt hätte.
Direkten Gegenvorschlag
Nun geht es um die Ausgestaltung des direkten Gegenvorschlags – und um die Frage, ob dieser am Ende eine Mehrheit findet im Rat. Zur Änderung der von FDP und CVP erarbeiteten Vorlage liegen über 30 Anträge vor. Die Debatte wird kommenden Mittwoch fortgesetzt. Ziel der Initiative und des Gegenvorschlags ist es, den Aktionären mehr Rechte einzuräumen. So sollen sie etwa über die Summe der Vergütungen des Verwaltungsrates abstimmen können. Der Gegenvorschlag soll nach dem Willen der Bürgerlichen so ausgestaltet werden, dass die Aktionären dabei möglichst viel Freiheiten haben. (awp/mc/ps/32)