Nach dem Konkurs hatte die CSS auch die Kunden in der Grundversicherung übernommen. Für den lukrativen Bereich Zusatzversicherung verlangte die Konkursmasse zwei Millionen Franken. Als das BPV den Preis auf null Franken festlegte, führte sie Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.
Entscheid nicht transparent
Dieses bezeichnete den Entscheid des BPV als nicht transparent und wies das Verfahren zur Neubeurteilung zurück. Dabei müssten die Rechte der Parteien, insbesondere das rechtliche Gehör und das Akteneinsichtsrecht, gewahrt werden, hält das Gericht fest. Zudem muss das BPV zur Festlegung des Werts der Zusatzversicherten einen neuen Experte einsetzen.
Konkurs im April 2006
Über die Accorda war im April 2006 der Konkurs eröffnet worden. Schon zwei Jahre zuvor war ihr die Bewilligung für die Grundversicherung entzogen worden, ebenso für das Geschäft mit Zusatzversicherungen. Die Accorda hatte innert zweier Jahre Millionenverluste erlitten. Nach dem Konkurs übernahm die CSS von der Accorda jene Grundversicherten, die nicht zu einer anderen Kasse gewechselt waren. Für die Zusatzversicherung unterbreitete sie den Accorda-Kunden ein vergleichbares Angebot ohne Gesundheitsprüfung. (awp/mc/pg/26)