Ein Gerichtsverfahren laufe allerdings weiter, teilt Actelion am Dienstag mit. CoTherix evaluiere derzeit einen möglichen Weiterzug des Schiedsgerichtsentscheides. Actelion sei vom Schiedsgerichtsurteil «überrascht und enttäuscht», heisst es weiter. Infolge des Urteils werde der Betriebsgewinn 2009 trotz Rückstellungen um rund 80 Mio USD tiefer ausfallen. 2008 wies Actelion ein Cash-EBIT von 476,8 Mio CHF und ein EBIT von 371,4 Mio CHF aus.
Lizenzabkommen zwischen CoTherix und Asahi
Die Streitigkeiten gehen auf ein Lizenzabkommen von CoTherix und Asahi im Juli 2006 zurück, das zur Weiterentwicklung des Rho-Kinase-Inhibitor Fasudil von Asahi abgeschlossen wurde. Im Januar 2007 hatte Actelion CoTherix für 420 Mio USD vollständig übernommen.
Fasudil-Entwicklung gestoppt
Im Zuge der Übernahme hatte CoTherix Ashai davon in Kenntnis gesetzt, dass die Entwicklung von Fasudil nicht fortgesetzt und die entsprechenden Rechte an das japanische Unternehmen zurück gegeben würden. Asahi hat die Gründe für diese Entscheidung angefochten und im Oktober 2007 ein Schiedsgerichtsverfahren gegen CoTherix angestrengt. 2008 hat Asahi dann auch eine Gerichtsklage gegen die Actelion Ltd sowie US-Tochtergesellschaften eingereicht. (awp/mc/pg/02)