Änderungen für alle MI-FONDS nach Luxemburger Recht

Die heutigen MI-FONDS luxemburgischen Rechts werden per 2. August 2006 in den neuen MI-FONDS (Lux) als Teilfonds eingebracht und&mit neuen Valorennummern unter den folgenden Bezeichnungen geführt:



  • MI-FONDS (Lux) 30
  • MI-FONDS (Lux) 40 (EUR) (ehemals MI-FONDS Euro 40)
  • MI-FONDS (Lux) 50
  • MI-FONDS (Lux) Eco
  • MI-FONDS (Lux) SwissStock
  • MI-FONDS (Lux) EuropeStock
  • MI-FONDS (Lux) InterStock
  • MI-FONDS (Lux) InterBond
  • MI-FONDS (Lux) HighYield Europe

Die Administrationsstelle der Fonds ist neu UBS Fund Services (Luxembourg) S.A., Luxemburg. Depotbank ist neu die UBS (Luxembourg) S.A., Luxemburg.


Für die Anteilseigner dieser Fonds entsteht kein Handlungsbedarf. Die Anlagepolitik und Ausrichtung wie auch die Verwaltungsgebühren der Teilfonds bleiben unverändert. Für die Anlegerinnen und Anleger entstehen aufgrund der Einbringung der Teilfonds in die neue MI-FONDS (Lux) auch keine Kosten.


Die entsprechenden Depotbanken werden den Umtausch automatisch vollziehen. Der Umtausch der Anteile der einzubringenden Teilfonds gegen Anteile der MI-FONDS (Lux) erfolgt im Verhältnis von einem neuen für einen alten Anteil der jeweiligen Teilfonds auf der Basis des Nettoinventarwerts vom 31. Juli 2006. (Migrosbank/mc)

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