Ärztezulassungsstopp: NR gegen erneute Verlängerung

Der so genannte Ärztestopp war 2002 per Verordnung eingeführt worden, weil im Zuge der Freizügigkeit ein unkontrollierter Zustrom von Praxisärzten aus der EU befürchtet wurde. Ein erstes Mal wurde die Massnahme 2004 um drei Jahre verlängert. Der Ständerat hiess in der Wintersession 2007 eine erneute Verlängerung bis Ende 2010 gut, weil sich die Beratungen über eine Aufhebung des Vertragszwangs zwischen Kassen und Ärzten hinziehen. Auf Antrag seiner Gesundheitskommission (SGK) winkte der Nationalrat nun aber ab.


Kumulation verschiedener Unzufriedenheiten
Wie schon in der Kommission gab auch im Plenum die Kumulation verschiedener Unzufriedenheiten den Ausschlag. Zum einen wurde der Zulassungsstopp als Notinstrument und als faktisches Berufsverbot bezeichnet, von dem es schon 2004 geheissen habe, es werde zum letzten Mal verlängert. Zum andern ist der Nationalrat unzufrieden damit, dass die Vorlage des Bundesrates zur Einführung der Vertragsfreiheit seit mittlerweile vier Jahren bei der Ständeratskommission liegt. Der Bundesrat möchte die Krankenkassen nicht länger zur Zusammenarbeit mit allen Ärzten verpflichten. Diese Massnahme ist aber äusserst umstritten.


Couchepin warnt erfolglos vor Abbruch
Gesundheitsminister Pascal Couchepin warnte erfolglos vor einem Abbruch der Übung. Seiner Ansicht nach droht insbesondere ein Zustrom vieler ausländischer Spitalärzte in die freie Praxis. Das Parlament trage die Verantwortung und habe es in der Hand, etwas Besseres als den Zulassungsstopp zu beschliessen.


Krankentransporte: Auch NR gegen volle Kostenübernahme durch Kassen
Die Krankenkassen sollen an medizinisch notwendige Transportkosten und an Rettungskosten weiterhin nur einen Beitrag leisten. Wie der Ständerat ist auch der Nationalrat gegen eine volle Kostenübernahme abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Mit 119 zu 65 Stimmen lehnte die grosse Kammer am Mittwoch eine Standesinitiative des Kantons Genf ab. Diese verlangte, die Transportkosten im Krankenversicherungsgesetz (KVG) gleich zu regeln wie im Unfallversicherungsgesetz (UVG).


«Randphänomen»
Dagegen führte die Mehrheit der Gesundheitskommission (SGK) vor allem ins Feld, im Rahmen der Krankenversicherung seien Notfalltransporte viel seltener als bei der Unfallversicherung. Hier gehe es um ein «Randphänomen», freilich mit unbekannten Folgekosten für die Krankenversicherung. Medizinische Massnahmen während des Transports – beispielsweise bei einem Herzinfarkt – würden von der Krankenkasse schon heute zusätzlich zur Beteiligung an den Transportkosten bezahlt, hiess es weiter. Zudem gelte die Beitragslimite für Transporte von Spital zu Spital nicht.


«Ohne Zusatzversicherung diskriminiert»
Nach Ansicht der von Stéphane Rossini (SP/VS) angeführten SGK-Minderheit ist die Ungleichbehandlung bei Krankheit und Unfall für die Betroffenen unverständlich. In Rand- und Bergregionen kosteten Krankentransporte schnell einmal mehr als 1000 Franken. Wer hier keine Zusatzversicherung abgeschlossen habe, sei heute diskriminiert. (awp/mc/ps)

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