Affäre Blocher-Roschacher: GPDel übernimmt

Wie die Parlamentsdienste am Dienstagabend mitteilten, hat die Geschäftsprüfungs-Kommission (GPK) des Nationalrates diesen Entscheid getroffen, nachdem sie festgestellt hatte, dass zwei Dokumente aus ihrer Subkommission an die Sonntagspresse gelangt waren. Die Subkommission EJPD untersucht die Dokumente, welche bei dem Bankier Oskar Holenweger sichergestellt worden waren. Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte die GPK informiert, dass es sich bei den Flipcharts Holenwegers wahrscheinlich um einen Zeitplan zur Absetzung von Bundesanwalt Valentin Roschacher handle.


Vertraulichkeit sicherstellen
Mit der Übertragung der Untersuchungen an die mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattete sechsköpfige GPDel beider Räte will die GPK die Vertraulichkeit der Untersuchungen sicherstellen. Zwei vertrauliche Dokumente seien in der Sonntagspresse zitiert worden. Die GPK erachtet diese Indiskretionen als gravierend, da sie das ordnungsgemässe Funktionieren der parlamentarischen Oberaufsicht in Frage stellten. Sie hat deshalb Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung und Veröffentlichung von geheimen Unterlagen eingereicht.


Informationsrechte geltend gemacht
Zudem hat die GPK in einer oberaufsichtsrechtlichen Feststellung klar gemacht, dass ihre Informationsrechte auch bei strafrechtlichen Ermittlungen gelten. Sie hatte dazu zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, nachdem das Bundesstrafgericht die Auffassung geäussert hatte, den GPK stehe kein Recht zu, Informationen aus einem hängigen Ermittlungsverfahren der BA zu erhalten. In ihrer Feststellung zu Handen des Bundesstrafgerichts schreibt die GPK, dass die abweichende Rechtsauffassung des Bundestrafgerichtes zu den Informationsrechten der GPK nicht verbindlich sei. Gemäss Parlamentsgesetz sei die Aufsichtskommission für ihre Informationen allein zuständig.


Baldige Stellungnahme des Bundesstrafgerichts
Die GPK erachtet es in diesem Zusammenhang als wichtig, dass Bundesbedienstete, die ihr zweckdienliche Informationen erteilen, keine Nachteile zu befürchten haben. Sie hat ihre oberaufsichtsrechtliche Feststellung zusammen mit den Rechtsgutachten veröffentlicht. Das Bundesstrafgericht teilte seinerseits am Dienstagabend mit, das Schreiben der GPK, die Medienmitteilung und die zwei Rechtsgutachten erhalten zu haben. Voraussichtlich kommende Woche wird das Gericht Stellung nehmen. Nähere Auskünfte wurden am Dienstag nicht erteilt. (awp/mc/ps)

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