AHV gemäss Bundesrat mittel- und langfristig nicht gesichert
Der Postulant hatte festgestellt, dass der AHV-Fonds 2006 deutlich besser dotiert war, als der Bundesrat im Februar 2000 bei der Präsentation der 11. AHV-Revision angegeben hatte. In seinem Bericht weist der Bundesrat auf die Schwierigkeit von Prognosen bei der AHV hin. In den vergangenen Jahren habe sich die Wirtschaft über Erwarten gut entwickelt, was die früheren Perspektiven als zu pessimistisch erscheinen lasse. Als Folge der Wirtschaftskrise fielen die Einnahmen ab 2009 nun aber tiefer aus als bisher angenommen.
Perspektivenkorrektur nach unten
Deshalb müssten die jüngsten Perspektiven wiederum nach unten korrigiert werden. Neue Berechnungen für drei Szenarien der Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung bestätigen laut Bundesrat im Wesentlichen die Aussage, «dass die Finanzierung der AHV mit den heutigen Einnahmequellen mittel- bis langfristig nicht gesichert ist».
Umlagergebnis droht zu kippen
Kennzahl dafür ist das so genannte Umlagergebnis, das heisst die Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der AHV ohne Berücksichtigung des Anlageertrages. 2007 war dieses Umlageergebnis mit 1,2 Milliarden Franken noch deutlich positiv. Beim tiefen Szenario rutscht die AHV ohne Gesetzesänderungen bereits 2010 ins Minus, beim mittleren ab 2011. Im hohen Szenario fällt das Umlagerergebnis 2016 nach negativen Resultaten in den Jahren 2013 und 2015 ein letztes Mal positiv aus. Ab 2017 ist die AHV dann auch bei optmistischen Annahmen in den roten Zahlen. Ab 2019 überschreitet das Defizit die Milliardengrenze, 2025 erreicht es gut 5 Milliarden Franken.
Verfeinertes Berechnungsmodell
Laut Bundesrat beruhen die neuen AHV-Perspektiven auf einem verfeinerten Berechnungsmodell, das die Erfahrungen der letzten Jahre berücksichtigt. Dabei würden insbesondere der Zusammenhang zwischen der Wirtschafts- und der Lohnentwicklung sowie die Wanderung präziser erfasst. Wie weit die 11. AHV-Revision die finanziellen Aussichten des Sozialwerks verbessern kann, ist offen. Mit dem Beschluss, das Frauen-Rentenalter zu erhöhen und auf eine soziale Abfederung der Frühpensionierung zu verzichten, hat der Nationalrat eine eigentliche Sparvorlage verabschiedet. Das Geschäft liegt zurzeit bei der Ständeratskommission. (awp/mc/ps/18)