AIG: SWX spricht Verweis mit Publikation aus

Als Grund nennt die Börsenbetreiberin in einer Mitteilung vom Donnerstag die Verletzung von Bestimmungen des Kotierungsreglements und der Ad-hoc-Publizitätsrichtlinie bei der Veröffentlichung des Geschäftsberichtes 2005. Der fragliche Geschäftsbericht habe trotz der vorgängigen Publikation des inneren Wertes weitere potenziell kursrelevante Tatsachen enthalten. Die Vorlaufszeit zur Veröffentlichung des Berichts von 90 Minuten sei von der Gesellschaft erheblich unterschritten worden, schreibt die SWX weiter. Zudem habe es die AIG unterlassen, den inneren Wert wie vorgeschrieben auf ihrer Webseite zu veröffentlichen. (awp/mc/gh)

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