Aktie
De jure ist der Anleger somit Miteigentümer des Unternehmens und kann ? entsprechend der Anzahl Aktien ? an der Generalversammlung mitstimmen. Sie sichert dem Anleger sowohl Vermögensrechte wie etwa einen Anteil am Gewinn und eine Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen, als auch Mitgliedschaftsrechte wie das Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung. Aktien sind bei einem Anlagezeitraum von über zehn Jahren im Vergleich zum Sparbuch und Obligationen die rentabelste Kapitalanlage, sofern der Anleger sein Risiko ausreichend diversifiziert und einen langen Anlagehorizont hat.
Inhaberaktie
Bei diesen Aktien wird der Besitzer nicht wie die Namenaktien in das Aktienregister der AG eingetragen. Im Gegensatz zu Namenaktionären bleiben die Inhaberaktionäre gegenüber der Firma anonym. Die Mehrzahl der an der Börse gehandelten Aktien sind Inhaberaktien; das Gegenteil sind die Namenaktien, die vor allem in der Schweiz noch beliebt sind.
Namenaktien
Aktien, deren Besitzer namentlich in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Vinkulierte Namenaktien unterliegen Beschränkungen bei der Übertragung. Mit vinkulierten Namenaktien schützt sich ein Unternehmen vor unerwünschten Aktionären und feindlichen Übernahmen.