Aktionärsklagen gegen DaimlerChrysler wegen Schrempp-Rücktritt
Der Konzern habe den Rücktritt zu spät mitgeteilt. Da er seine Aktien kurz zuvor verkauft hätte, habe sein Mandant nicht mehr an dem folgenden Kursprung der Aktie teilhaben können, sagte der Anwalt des Klägers. Der Autokonzern erklärte dagegen, er sei seinen Informationspflichten vollumfänglich nachgekommen.
Streitwert von 4’400 Euro
Der Streitwert liegt bei rund 4.400 Euro. Ein Urteil wird am 15. März verkündet. Ein ähnlich gelagerter Fall sollte am Mittwochnachmittag vor dem Stuttgarter Landgericht verhandelt werden. Dass vor dem anderen Gericht verhandelt wird, liegt lediglich an dem höheren Streitwert. Die Anwälte von DaimlerChrysler stritten ab, dass es sich bei Schrempps Rücktrittplänen vor der offiziellen Bekanntgabe am 28. Juli um eine Insider-Information gehandelt habe, die publikationspflichtig gewesen wäre. Zuvor habe es lediglich einen Dialog über die Zukunft des Unternehmens gegeben.
Informationsleck nur ein Verdacht
Das vorzeitige Ausscheiden Schrempps sei erst am Abend des 27. Juli definitiv beschlossen worden. Der Anwalt des Klägers musste eingestehen, dass es sich bei dem Vorwurf, Informationen über den Rücktritt seien bereits vor der offiziellen Bekanntgabe nach aussen weitergegeben worden, bisher um einen Verdacht handle.
(awp/mc/hfu)