Aldi bläst Bauprojekt in Wigoltingen/TG ab

Aldi Suisse wollte direkt neben der Autobahn A7 auf dem Gemeindegebiet von Wigoltingen auf 23 Hektar Fläche seinen Schweizer Hauptsitz sowie ein Verteillager bauen. Die Gemeindeversammlung hat dem Vorhaben im Sommer 2007 klar zugestimmt. Dazu hätte das benötigte Land umgezont werden müssen, weil es heute in der Landwirtschaftszone liegt. Die Gemeinde selbst wollte zusätzliche 11 Hektar Fläche im gleichen Gebiet umzonen, um weitere Unternehmen ansiedeln zu können.


Aldi vs. Kant. Bauernverband und Grüne
Für eine Umzonung in dieser Grössenordnung muss der kantonale Richtplan durch den Grossen Rat geändert werden. Der geänderte Plan untersteht dann noch der Genehmigung durch den Bund. Bisher ist die Richtplanänderung aber beim Grossen Rat noch nicht einmal traktandiert. Gleichzeitig sind noch diverse Einsprachen beim Baudepartement hängig. Gegen das Projekt wandten sich vor allem der kantonale Bauernverband und die Grünen. Sie wehrten sich gegen die Umzonung besten Landwirtschaftslands in eine Gewerbe- und Industriezone. Ausser ihnen wollte auch eine Minderheit in Wigoltingen nichts von dem Vorhaben wissen.


Aldi sucht Alternative ausserhalb des Kantons Thurgau
Aldi hat nun seine Ansiedlungspläne für Wigoltingen aufgegeben, weil es ihm zu lange dauert, bis das Projekt realisiert werden könnte. Man konzentriere sich derzeit auf einen anderen Standort ausserhalb des Thurgaus. Dort seien die «baulichen und rechtlichen Voraussetzungen in einem fortgeschrittenen Stadium», teilte Aldi mit. Der Thurgauer Regierungsrat hat am Mittwoch mitgeteilt, dass er die Beweggründe von Aldi verstehen könne. Das Verfahren zur Richtplanänderung auf Wigoltinger Gebiet werde vorläufig unterbrochen.


Das Departement für Bau und Umwelt (DBU) wolle mit der Gemeinde zuerst das künftige Bedürfnis an wirtschaftlichem Entwicklungsgebiet sowie die mögliche zukünftige Nutzung des Gebietes klären. Der Aldi-Entscheid zeige aber, dass es sinnvoll wäre, an geeigneten Standorten vorgängig Arbeitsplatzzonen auszuweisen. So wäre es möglich, ansiedlungswilligen Investoren innert nützlicher Frist taugliche und verfügbare Landangebote unterbreiten zu können, schreibt das DBU. (awp/mc/pg)

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