Sie müssen deshalb, im Zeitpunkt der Antragstellung dem Versicherungsnehmer abgegeben werden.
Besondere Bedingungen: BB
Zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) werden in der Police allfällige individuelle Abmachungen als Besondere Bedingungen aufgeführt.
Zusatzbedingungen: ZB
Zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) werden in der Police allfällige individuelle Abmachungen als besondere Bedingungen (BB) oder als Zusatzbedingungen (ZB) aufgeführt.