ALV: SGB sieht Leuthard in Argumentationsnöten

«Kein Wunder», schreibt der SGB in einer Mitteilung vom Freitag, «denn die Revision bringt doch  höhere Beiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,  Leistungseinbussen zu Lasten von jüngeren und älteren Arbeitnehmern, die ihre Stelle verlieren, und für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die keine Stelle finden sowie  höhere Ausgaben für Kantone und Gemeinden und somit für alle Steuerzahlenden.» Insgesamt kostet die Revision rund 1,4 Milliarden Franken. Dieses Geld müsse von den Beitragszahlenden, den Steuerzahlenden und von den Arbeitslosen aufgebracht werden, heisst es in der Mitteilung weiter. 


«Reine Kostenverlagerung» 
Ziel der Revision sei es, das strukturelle Defizit der Arbeitslosenversicherung zu beseitigen, erklärten Leuthard und Gaillard. In Wirklichkeit würden jedoch lediglich Kosten verlagert – verlagert auf Gemeinden, Kantone, Steuer- und Beitragszahlende und auf die Schwächsten, die Arbeitslosen. Die Gewerkschaften haben das Referendum gegen die misslungene Revision ergriffen, weil sie überzeugt sind, dass das wichtige Sozialwerk ohne Leistungsabbau saniert werden kann: Wenn – wie bei der AHV – auch höhere und höchste Einkommen Beiträge an die Versicherung zahlen müssten, wäre sie ausreichend auf dem heutigen Leistungsstand finanziert.


«Politischer Eiertanz»
Wie unwohl es Leuthard bei ihrer Revision sei, zeige auch der politische Eiertanz um den Zeitpunkt der Inkraftsetzung bei einer Annahme der Vorlage. Ihr Zögern und ihre Unsicherheit würden beweisen, dass sie genau wisse, dass die Abbauvorlage negative Auswirkungen auf die Konjunktur und die Situation der Arbeitslosen habe. Dass die Bundesrätin «aus ihrem Argumentationsnotstand ihr Heil in der Erpressung der Stimmberechtigten sucht», ist nach Ansicht des SGB bedenklich: «Es sind nicht die Referendumsbefürworter, die mit ihrem Nein eine Heraufsetzung der AVIG-Beiträge um 0,5 Prozent verursachen. Es ist der Bundesrat, der diese Beitragserhöhung für den Fall eines Neins beschlossen hat, obwohl das geltende Gesetz auch moderatere Lösungen zulassen würde», heisst es in der Mitteilung abschliessend. (sgb/mc/ps)

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