Aus Sicht des sgv hat die Landesregierung die Regeln bei der Arbeitslosenversicherung mitten im Spiel verändert. «Als die Schweizerische Gewerbekammer am 21. April 2010 die Ja-Parole zur 4. AVIG-Revision beschloss, ging sie in guten Treuen davon aus, dass die Gesetzesanpassungen und die Beitragserhöhungen auf den gleichen Zeitpunkt hin wirksam werden», schreibt der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft in einer Stellungnahme vom Mittwoch. Der sgv fühlt sich demnach vom heutigen Entscheid des Bundesrats hinters Licht geführt. Denn es müsse befürchtet werden, dass die Gesetzesrevision erst ein halbes oder gar ein ganzes Jahr nach der Beitragserhöhung in Kraft trete, heisst es in der Mitteilung weiter.nbsp;
Massive Verschuldung der ALV
Aus Sicht des sgv gibt es keine plausiblen Argumente für eine zeitlich verzögerte Inkraftsetzung der Gesetzesrevision. Betriebe und Verwaltung wären durchaus in der Lage, die Gesetzesanpassungen auf den 1. Januar 2011 umzusetzen. Konjunkturaussichten und Arbeitsmarktchancen haben sich im letzten halben Jahr wesentlich verbessert, was eine umgehende Inkraftsetzung ermöglichen würde. Angesichts der massiven Verschuldung der ALV ist es aus Sicht des sgv problematisch, wenn mit deren nachhaltigen Sanierung noch länger zugewartet wird.
Immerhin werde mit dem heutigen Entscheid des Bundesrates klar, welche einschneidenden Konsequenzen ein Scheitern der Gesetzesvorlage haben könnte. Werde die ALV-Revision abgelehnt, würde dies nach Ansicht des sgv zu einem mehr als doppelt so hohen Aufschlag auf den Lohnabzügen führen. Dies gelte es aus Rücksichtnahme auf die Beitragszahler und den Wirtschaftsstandort Schweiz dringend zu verhindern, so der sgv abschliessend.
sgv ist gegen ein neues Alkoholmarktgesetz
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv sieht den vom Bundesrat im Rahmen der heute vorgestellten Revision des Alkoholgesetzgebung vorgeschlagenen Paradigmenwechsel als höchst problematisch an. Ein spezielles Gesetz zur Marktregelung lehnt er dezidiert ab. Der sgv ist überzeugt, dass ein neues Alkoholmarktgesetz, das auch Wein, Bier und Apfelwein umfasst, unnötig ist. Er ist deshalb sehr erstaunt über den Sinnenswandel des Bundesrates, der vor zwei Jahren, anlässlich der Vorstellung des Nationalen Programms Alkohol 2008 ? 2012, noch explizit «keinen Bedarf sah, neue marktregulierende Massnahmen auf nationaler Ebene vorzuschlagen».
«Bestehendes Recht genügt»
Der sgv hält fest, dass das bestehende Recht genügend Grundlagen für die nötigen Interventionen ? vorab für die Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs und für einen wirksamen Jugendschutz ? vorsieht. Es muss bloss konsequent durchgesetzt werden. Die Wahlfreiheit für Konsumierende und Wirtschaft muss ein Grundpfeiler unserer freiheitlichen Gesellschaft bleiben. Es darf nicht sein, dass der Staat pfiffige Innovationen in der Gastronomie abwürgt und Erwachsene durch fragwürdige Verbote bevormundet.
Zustimmung zu neuem Spirituosensteuergesetz
Dem Entwurf für ein neues Spirituosensteuergesetz kann der sgv hingegen weitgehend zustimmen, weil die entsprechenden Massnahmen zielführend in einem schlanken Gesetz umgesetzt werden. Der sgv begrüsst insbesondere den vorgesehen Abbau der administrativen Belastungen und die Bestrebungen zur Liberalisierung sowie die teilweise Privatisierung des Kontrollapparates. Angesichts des seit 1990 kontinuierlich abnehmenden Alkoholkonsums hofft der sgv, dass die fiskalischen Raubzüge unter dem Vorwand der Prävention bald definitiv ein Ende haben werden. (sgv/mc/ps)