Amtshilfe: Neues DBA mit Frankreich in Kraft

Dies teilte das Finanzdepartement (EFD) am Donnerstag mit. Rechtshilfe wird damit nicht mehr nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei schwerer Steuerhinterziehung gewährt. Diese Neuerung kommt einer Lockerung des Bankgeheimnisses gleich. Die Schweiz hat in diese Vertrags-Änderung nur auf ausländischen Druck eingewilligt. Im März 2009 war die Schweiz von der OECD provisorisch auf eine schwarze Liste der Steueroasen gesetzt worden.


Von der schwarzen auf die graue Liste
Im April wurde die Schweiz nach Protesten zwar wieder von der schwarzen Liste gestrichen. Sie wurde aber umgehend auf eine graue Liste der «zu beobachtenden Staaten» gesetzt. Von dieser Liste sollte die Schweiz erst im September 2009 gestrichen werden, nachdem sie mit zwölf Ländern neue Doppelbesteuerungsabkommen mit der OECD-Amtshilfeklausel unterzeichnet hatte. Bislang unterzeichnete die Schweiz mit 22 Staaten ein neues DBA mit dem OECD-Standard. Zehn davon wurden vom Parlament bereits ratifiziert. Darunter befinden sich die Abkommen mit den USA, Frankreich und Grossbritannien, nicht aber jenes mit Deutschland, das erst letzte Woche unterzeichnet wurde.


Weitere Änderungen enthalten
Die DBA-Revisionen enthalten neben den neuen Amtshilferegeln auch eine Reihe anderer Änderungen. Im Falle von Frankreich wurden etwa die Missbrauchsbestimmungen vereinfacht und Fragen um die zweite Säule geregelt. Demnach dürfen Kapitalleistungen aus der Pensionskasse an in Frankreich ansässige Empfänger künftig durch die Schweiz besteuert werden, sofern Frankreich sie nicht selber besteuert. (awp/mc/ss/27)

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