Amtshilfeverfahren in den USA kostet Bundesverwaltung 40 Mio. Franken
Auf Grund von Interpellationen von Anita Fetz (SP/BS) listete der Bundesrat die Kosten auf, die dem Bund aus seiner Intervention zu Gunsten der Grossbank erwachsen werden. Die Kosten bei Amtshilfeverfahren müsse heute grundsätzlich der Bund selbst tragen, sagte Merz. Es werde aber abgeklärt, ob mit der Schaffung einer neuen Verordnung die Kosten auf die betroffenen Banken überwälzt werden können, um diese in Pflicht zu nehmen.
Bankverbindungen werden nicht grundlegend überdacht
Der Bund sieht zurzeit keinen Anlass, seine Bankverbindungen grundlegend zu überdenken, sagte Merz der Interpellantin. Nicht erst seit Ausbruch der Finanzkrise prüfe der Bund seine Engagement bezüglich Diversifikation und Bonitäten höchst kritisch. Die Bonität der Banken werde laufend überwacht.
Das Amtshilfeverfahren für mehrere Tausend Fälle sei im Gang: «Die Maschine beginnt zu laufen», so Merz. (awp/mc/pg/22)