Anerkennung von Berufsdiplomen: Bundesrat will neue EU-Richtlinie übernehmen

Dank dem Personenfreizügigkeitabkommen nimmt die Schweiz am gemeinsamen System von EU und EFTA zur Anerkennung von Berufsqualifikationen teil. Mit einer seit Oktober 2007 geltenden Richtlinie ist dieses System verbessert worden. Spätestens Anfang 2010 möchte die Schweiz auch hier mitmachen. Nach der neuen Richtlinie braucht es für grenzüberschreitende Dienstleistungen von Kurzaufenthaltern bis 90 Tage grundsätzlich keine Diplomanerkennung mehr, auch wenn der Beruf reglementiert ist. Die Dienstleistung ist vorgängig den lokalen Behörden anzumelden.


Eignungsprüfung oder Sprachkenntnistest möglich
Einschränkungen gelten für Tätigkeiten, welche die Gesundheit oder Sicherheit von Personen gefährden können. Hier kann der Aufnahmestaat eine Eignungsprüfung oder den Nachweis von Sprachkenntnissen verlangen. Elektroinstallateure aus dem EU-Raum beispielsweise müssen eine Prüfung über die schweizerischen Sicherheitsnormen ablegen.


Vorgehen bei Unterschieden in der Ausbildung
Bei Unterschieden in der Ausbildung darf der Aufnahmestaat wie bisher eine Prüfung oder einen Anpassungslehrgang verlangen. Neu können die Berufsverbände Plattformen einrichten, um solche Ausgleichsmassnahmen festzulegen und die grenzüberschreitende Anerkennung von Berufsqualikationen zu erleichtern. Auch hier wird der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Eine Einschränkung hat die Schweiz so für gewisse bulgarische und rumänische Gesundheitsausbildungen beantragt. Entsprechende Diplome werden erst nach einer Zusatzausbildung anerkannt.


Mit dem Entscheid des Bundesrates erhält die Schweizer Delegation grünes Licht, die neue EU-Richtlinie in den Anhang des Freizügigkeitsabkommens zu übernehmen. Für die Anpassung braucht es noch einen einvernehmlichen Beschluss der Vertragsparteien im gemischten Auschuss. Ein Inkrafttreten ist voraussichtlich nicht vor Anfang 2010 möglich. (awp/mc/pg)

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