Die Änderung betreffe alle Finanzinstitute und sei kein Ausfluss der «Too big to fail»-Debatte, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Eigenmittel-Unterlegung bislang mangelhaft
Während der Finanzkrise habe sich gezeigt, dass die Eigenmittel-Unterlegung von Verlustrisiken aus Handelsgeschäften und Verbriefungen bei Banken mangelhaft und der Interbankenmarkt fragil gewesen sei. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht – ein Gremium der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ mit Sitz in Basel – habe deshalb bereits im Sommer 2009 verschärfte Standards zur Eigenmittel-Unterlegung publiziert, die im Juni 2010 komplettiert worden seien, heisst es. Praktisch zeitgleich habe die EU verbesserte Standards zur Risikoverteilung, insbesondere im Interbankenmarkt, vorgelegt.
CH-Regulierung basiert auf internationalen Standards
Die Schweizer Regulierung in diesem Bereich basiere auf diesen internationalen Standards. Entsprechend sollen die Verbesserungen dieser Standards auch zeitnah in die Eigenmittel-Verordnung (ERV) übernommen werden, so die Mitteilung weiter. Die Revision betrifft den Angaben zufolge auch vier FINMA-Rundschreiben, die Ausführungsbestimmungen zur ERV enthalten. Die FINMA führe zur Revision dieser Rundschreiben zeitgleich eine eigene Anhörung durch. Beide Anhörungen dauern bis 20. August 2010. (awp/mc/ps/23)