Anklage gegen ehemalige Verantwortliche der Mittelthurgaubahn

Die beiden werden sich laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Donnerstag vor dem Bezirksgericht Arbon verantworten müssen.

Gefängnisstrafen von 18 und 12 Monaten beantragt

Beantragt sind bedingte Gefängnisstrafen von 18 und 12 Monaten sowie Bussen von 15 000 und 5000 Franken. Der von der Thurgauer Regierung als ausserordentlicher Untersuchungsrichter und Staatsanwalt eingesetzte Berner Vizeprokurator Felix Bänziger hat die Untersuchung gegen Joss und den früheren MThB-Finanzchef abgeschlossen. Er hat im Laufe dieser Untersuchungen keine Hinweise darauf gefunden, dass sich die Angeklagten persönlich bereichert hätten.

Tatbestände nicht zum MThB-Konkurs geführt
Die nun zur Anklage kommenden Tatbestände hätten auch nicht zum MThB-Konkurs geführt, heisst es in der Mitteilung. Bereits im Frühling 2003 wurde zudem das Verfahren eingestellt, in dem es darum ging, festzustellen, ob sich die Angeklagten gegenüber der MThB-Gläubigerin SBB schuldig gemacht hätten. Auch die Vorwürfe, sich im Verhältnis zum Land Baden-Württemberg strafbar gemacht zu haben, weil Subventionen nicht abgeholt wurden, wurden fallen gelassen.

Drei Hauptvorwürfe

Das Bezirksgericht Arbon wird sich im Wesentlichen mit drei Vorwürfen befassen müssen: Mit einem «»schwarzen»» Konto, mit Geld der Frauenfeld-Wil-Bahn (FW), das vorübergehend zur MThB transferiert wurde und mit Subventionen, die – ebenfalls vorübergehend – zweckfremd eingesetzt wurden.

Anklagen wegen ungetreuer Geschäftsführung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Veruntreuung

Diese Tatbestände ergeben Anklagen wegen ungetreuer Geschäftsführung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Veruntreuung. Dabei wurde in den Fällen der FW und der Subventionen die MThB nicht geschädigt sondern kurzfristig begünstigt. (awp/mc/gh)

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