Anpassung an EU-Recht läuft planmässig weiter

Das EG-Recht tritt auf Anfang 2006 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt müsse die Gleichwertigkeit mit den schweizerischen Vorschriften in einem Staatsvertrag vereinbart werden, teilten das Eidg. Departements des Innern (EDI) und das Eidg. Volkswirtschaftsdepartements (EVD) am Mittwoch mit.


Exportfähigkeit erhalten
Weil es darum gehe, die Exportfähigkeit für schweizerische Lebensmittel zu erhalten und neue Märkte zu erschliessen, ertrage der Fahrplan für die Änderungen von 32 Verordnungen keinen Aufschub. Strukturelle Änderungen und Fragen der Zuständigkeiten würden im Rahmen anderer Projekte weiterverfolgt.


Gerangel um Zuständigkeit
In der Vernehmlassung äusserten sich die interessierten Kreise grundsätzlich zustimmend, verlangten aber mehrheitlich, dass die Umsetzung einer einzigen und unabhängigen Kontrollinstanz obliegt. Im Entwurf war vorgesehen, dass weiterhin drei Bundesämter in zwei verschiedenen Departementen für den Vollzug zuständig sein sollen. (awp/mc/as)

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