In den Kantonen Aargau und Solothurn fanden im Juni respektive Juli 2010 Mitwirkungsverfahren zu raumplanerischen Fragen bezüglich der Standorte für ein neues AKW Beznau III respektive ein neues AKW Gösgen II statt. Auch die Allianz «Nein zu neuen AKW» und Greenpeace Schweiz nahmen daran teil. Sie hätten festgestellt, dass das Vorgehen der beiden Kantone bundesrechtswidrig sei, schreiben die beiden Organisationen in einer gemeinsamen Medienmitteilung vom Donnerstag. Die Grundlage für die kantonale Richtplanung bilde laut Kernenergiegesetz (KEG) das Vorliegen einer Rahmenbewilligung für ein neues AKW auf Bundesebene.
Aufsichtsrechtlicher Stopp verlangt
Eine solche liege jedoch frühestens 2013 vor. Eine vorgängige kantonale Standortentscheidung sei aufgrund der klaren Ordnung des KEG ausgeschlossen. Die Allianz «Nein zu neuen AKW» hat daher zusammen mit Greenpeace Schweiz beim ARE Anzeige erstattet. Sie fordern die zuständige Instanz auf, das Vorgehen der beiden Kantone aufsichtsrechtlich zu stoppen – nötigenfalls durch den Bundesrat.
ARE erstmals mit derartiger Anzeige konfrontiert
ARE-Vizedirektor Stephan Scheidegger sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA, die Anzeige sei am Donnerstag eingetroffen. Das ARE werde nun in Rücksprache mit dem Bundesamt für Energie prüfen, ob das Kernenergiegesetz tatsächlich so auszulegen sei. Zudem werde man dieses mit dem Raumplanungsgesetz abgleichen. Die Anzeige biete für das ARE sicherlich auch Anlass, sich darüber ins Bild zu setzen, wie die Richtplanverfahren in den Kantonen Aargau und Solothurn liefen. Denn die Verfahren seien bisher noch nicht beim ARE eingetroffen. Das Bundesamt ist dafür zuständig, für solche Verfahren beim Bundesrat Gemehmigung oder Nichtgenehmigung zu beantragen. Man sei erstmals mit einer derartigen Anzeige konfrontiert, sagte der ARE-Vizedirektor. «Einen solchen Fall gab es bisher nicht.» (awp/mc/ss/23)