Zunächst hat das Bundesgericht über zwei Rekurse aus dem Ausland zu entscheiden. Die Rekurse aus Frankreich und Deutschland richten sich gegen einen Entscheid der Rekurskommission des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) von Mitte Februar. Sie hatte ausländische Einsprachen gegen den Eintrag des grosslöchrigen Käses ins GUB/AOC-Register als nicht zulässig bezeichnet. Damit komme es zu einer mehrmonatigen Verzögerung für den GUB- Eintrag, sagte Jacques Chavaz, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW), am Montag gegenüber der SDA. Das BLW hatte den Eintrag schon im September 2004 gutgeheissen.
Beschwerden aus dem In- und Ausland
Gegen diesen Entscheid waren mehrere Beschwerden aus dem In- und Ausland eingegangen. Jene aus der Schweiz wurden inzwischen zurückgezogen oder auf dem Verhandlungsweg beigelegt.
Wichtigstes Exportprodukt der Schweizer Landwirtschaft
Emmentaler ist das wichtigste Exportprodukt der Schweizer Landwirtschaft. 2005 wurden gegen 24 000 Tonnen ins Ausland verkauft. Das entspricht rund zwei Dritteln der produzierten Menge.
Reglement bereits vorsorglich in Kraft gesetzt
AOC-Emmentaler darf nur aus Rohmilch, die nicht älter als 24 Stunden ist und keine Zusatzstoffe enthält, hergestellt werden. Er muss mindestens vier Monate lang reifen. Die Sortenorganisation hat dieses Reglement bereits vorsorglich in Kraft gesetzt. Produziert wird der AOC-Emmentaler in Teilen der Kantone Bern und Freiburg sowie in den Kantonen Aargau, Glarus, Luzern, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Zug und Zürich. (awp/mc/gh)