Gemäss der jetzt getroffenen Lösung wird der US-Computerhersteller in Zukunft alle Markenrechte besitzen und einige davon der Londoner Plattenfirma auf Lizenzbasis zur Verfügung stellen. Das Musiklabel hatte dem Computergiganten, welches Paul McCartney, Ringo Starr, der Witwe von John Lennon, Yokio Ono, sowie den Erben von George Harrison gehört, vorgeworfen, eine Vereinbarung aus dem Jahr 1991 zu brechen, da es unter dem Apfel-Logo auf seiner Internetseite «iTunes» Musik verkauft.
Bedingung 1991: Kein Einstieg ins Musikbusiness
Apple Computer und Apple Corps hatten sich bereits 1991 auf einen Vertrag geeinigt, der die Nutzung der Marke «Apple» durch das kalifornische Computerunternehmen vorsah. Das Beatles-Label machte allerdings zur Bedingung, dass der Computerhersteller sich nicht direkt im Musikgeschäft betätigen werde. Nach dem Einstieg von Apple ins Musikgeschäft mit dem MP3-Player iPod und dem iTunes Store sahen die Beatles diese Vereinbarung verletzt und gingen erneut gegen Apple vor. (mc/pg)