Mit der Anpassung der Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (ARV 1) werden die sozialen Bedingungen der Arbeitnehmenden und die Sicherheit im Strassenverkehr verbessert. Die Wettbewerbsbedingungen zwischen der Schweiz und der EU im Personen- und Güterverkehr werden einander angeglichen.
Lenkzeit auf 56 Stunden begrenzen
Vorgesehen ist unter anderem, die wöchentliche Lenkzeit auf 56 Stunden zu begrenzen. Innerhalb eines Jahres (Variante: 6 Monate) soll die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht übersteigen. Da der Arbeitsanfall saisonalen Schwankungen unterliegt, ergibt sich dadurch mehr Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung.
Ruhezeit darf ununterbrochen neun Stunden nicht mehr unterschreiten
Die tägliche Ruhezeit darf ununterbrochen neun Stunden nicht mehr unterschreiten. Beim Personenverkehr muss die wöchentliche Ruhezeit neu nach spätestens 6 statt erst nach 12 Tageslenkzeiten eingelegt werden. Damit wird laut ASTRA das bisherige Ausgleichssystem für reduzierte tägliche Ruhezeiten hinfällig. (awp/mc/gh)