Auch Nationalrat stimmt verschärfter Insiderstrafnorm zu
Die Insiderstrafnorm stellt das Ausnützen eines Wissensvorsprungs unter Strafe. Mit Sanktionen wird bedroht, wer sich oder anderen einen Vermögensvorteil verschafft, indem er die Kenntnis einer vertraulichen Tatsache ausnützt, deren Bekanntwerden den Kurs von Wertpapieren erheblich beeinflussen wird.
Zahnlose Strafnorm – nur wenige Verurteilungen
Bisher schränkte das Gesetz den Begriff der vertraulichen kursrelevanten Tatsache auf eine bevorstehende Emission neuer Beteiligungsrechte, auf eine Fusion oder auf ähnliche Sachverhalte ein. Nicht erfasst wurden Wertschriftenverkäufe, die im Vorfeld einer Gewinnwarnung getätigt werden, um einen Kursverlust abzufedern. So blieb die Strafnorm zahnlos, es gab nur ganz wenige Verurteilungen. Das wird nun geändert, indem der entsprechende Absatz – Ziffer 3 von Artikel 161 des Strafgesetzbuches – mit den allzu starken Tatbestandseinschränkungen gestrichen wird.
Folge der Swissfirst-Affäre
Der Bundesrat hatte nach einer Diskussion über die Ungereimtheiten beim Zusammenschluss der Swissfirst und der Bank Bellevue und mögliche Insidergeschäfte bei Pensionskassen die Mängel der Strafnorm erkannt.
Merz: Totalrevision zwingend
Diskussionslos überwies der Nationalrat zudem eine vom Ständerat gutgeheissene Motion, die eine Totalrevision des Insiderstrafrechts verlangt. Auch Bundesrat Hans-Rudolf Merz widersetzte sich dem Anliegen nicht mehr. In der Begründung seiner Motion konstatierte der damalige Ständerat Franz Wicki (CVP/LU), die Beschränkung auf in der Schweiz kotierte Papiere sei in Zeiten der globalisierten Finanzmärkte veraltet. Die Täterdefinition sei zudem unklar. Merz räumte ein, die Totalrevision sei angesichts der Entwicklung auf den Finanzmärkten zwingend. Auch die Frage des Marktmissbrauchs stelle sich in dem Zusammenhang. Dieser Missbrauch habe viel grössere Dimensionen als Insidergeschäfte.
Eine Expertenkommission mit Vetretern von Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Börse kläre noch im laufenden den gesetzgeberischen Handlungsbedarf und mache allfällige Vorschläge. Erste Resultate sollten Ende Jahr vorliegen. (awp/mc/pg)