Der Bericht der Nichtregierungsorganisation beurteilt, wie die Teilnehmerstaaten die OECD-Konvention umsetzen. Wie TI in einem Communiqué schreibt, wird im Bericht die Prävention, die Strafverfolgung und die Sanktionierung solcher Korruptionsfälle geprüft.
Nur ein Drittel habe griffige Massnahmen zur Anwendung des seit 1999 gültigen Berichtes ergriffen. Zu Sorge Anlass bereite die Tatsache, dass die fünf im internationalen Handel wichtigen Länder Japan, Grossbritannien, die Niederlande, Italien und Kanada zu den Ländern gehörten, die zu wenig unternähmen. Die nur beschränkte Durchsetzung in solchen Ländern habe die internationale Geschäftswelt noch nicht überzeugen können, dass ausländische Gesetze beachtet werden müssten. Die Durchsetzung müsse deshalb verstärkt werden.
Erst vier Strafuntersuchungen eingeleitet
Auch in der Schweiz bestehe Handlungsbedarf. So habe die Bundesanwaltschaft seit der Einführung des Verbotes der Bestechung im Jahr 2000 erst vier Strafuntersuchungen eingeleitet. Nur gerade im Tessin sei es zu einer Verurteilung gekommen. TI-Schweiz habe deshalb in einem Schreiben das Statssekretariat für Wirtschaft (SECO) aufgefordert, die Weiterführung des Monitorings der OECD tatkräftig zu unterstüzen.
Personen besser geschützt
In Sachen Whistleblower-Schutz sei der Stein ins Rollen gekommen. Die Motion-Gysi sei im Februar 2005 im Nationalrat angenommen worden und im Ständerat ausgebaut worden. Damit würden Personen, die an ihrem Arbeitsplatz Korruptionsfälle oder andere Missstände aufdeckten, vor Entlastung und anderen Formen der Diskriminierung geschützt.
Weiterer Handlungsbedarf bestehe auch bei der Sensibilisierung, vor allem bei KMU im Export. Vor dem Hintergrund der Globalisierung gewinne die Konvention an Bedeutung, auch für die Schweiz. Mit einer effektiven Umsetzung der Konvention könne sichergestellt werden, dass Unternehmen durch korrupte Handlungen keine Wettbewerbsvorteile erzielten. (awp/mc/pg)