Aufhebung der Lex Koller wird in Vernehmlassung mehrheitlich befürwortet

Der Bundesrat will mit den Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) dafür sorgen, dass der Zweitwohnungsbau nicht überbordet. Er hält aber die seit 1961 betriebene Bekämpfung der «Überfremdung des einheimischen Bodens» nicht mehr für notwendig. Ausländer sollen Grundstücke ohne kompliziertes Bewilligungsverfahren kaufen können. SVP, FDP, CVP und SP sind für die Aufhebung der Lex Koller, aber gegen die flankierenden Massnahmen. Laut den bürgerlichen Bundesratsparteien ist die Raumplanung Sache der Kantone und Gemeinden. Für die SP gehen die Massnahmen zu wenig weit und die Partei fragt sich, ob nicht eine Kontingentierung durch den Bund richtig wäre.


Nachfragedruck
Die Schweizer Demokraten unterstützen zwar die raumplanerischen Massnahmen, doch lehnen sie die Aufhebung der Lex Koller ab, wie sie mitteilen. Sie befürchten, dass der «Nachfragedruck» in den Kantonen und Gemeinden mit hoher ausländischer Nachfrage noch stark zunimmt. Sie künden bereits das Referendum gegen die Aufhebung an. Auch die Grünen lehnen die Vorlage des Bundesrates ab, weil für sie die RPG-Änderungen «ungenügend» sind. Der Zweitwohnungsanteil sei bereits heute zu hoch, schreiben die Grünen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Delegation der Verantwortung an die Kantone via Richtplanung sei absolut kein Ersatz für die staatliche Lenkung.


Strengere raumplanerische Massnahmen
Auch die Umweltverbände sind für strengere raumplanerische Massnahmen. Der einzigartige Boom von Zweitwohnungen lasse sich nur mit einer Kontingentierung in den Griff bekommen, schreibt die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL). Dies fordert auch der Schweizer Heimatschutz – zusätzlich zu einer Beschränkung des Zweitwohnungsanteils auf maximal 50 Prozent. Erst wenn es eine wirksame Steuerung des Zweitwohnungsbaus gebe, könne Pro Natura der Aufhebung der Lex Koller zustimmen, schreibt die Umweltorganisation. Dafür brauche es eine gesamtschweizerische Kontingentierung, fordert Pro Natura mit der SL. Die Kontingente könnten aber zwischen den Kantonen gehandelt werden.


Tourismuskantone für Aufhebung
Mit der Aufhebung der Lex Koller sind aber die meisten anderen interessierten Kreise einverstanden – so auch die die wichtigsten Tourismuskantone. Doch geht ihnen die Revision des RPG zu weit. Die flankierenden Massnahmen würden die kantonale und kommunale Autonomie zu stark einschränken, schreibt der Kanton Wallis.


Bedenken
Der Kanton Graubünden lehne die Teilrevision des RPG «strikte» ab, heisst es in der Stellungnahme der Bündner Regierung. Die Kantone seien selbst in der Lage, die erforderlichen Massnahmen anzuordnen und umzusetzen. Die vom Bund geplante Regelung wecke verfassungsrechtliche, gesetzgeberische und inhaltliche Bedenken. Ähnlich sehen dies die Hauseigentümer- und Tourismusverbände, welche die Aufhebung der Lex Koller befürworten, aber gegen die flankierenden Massnahmen sind. Die Regelung des Zweitwohungsbaus sei eine raumplanerische Massnahme, welche in den Kompetenzbereich der Kantone falle, schreibt der Hauseigentümerverband (HEV).


Bei Handlungsbedarf eingreifen
Negative Auswirkungen seien nicht gesamtschweizerisch, sondern regional und nur in Ausnahmesituationen zu regeln, schreibt der Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT). Nicht alle Kantone sind laut hotelleriesuisse vom Zweitwohnungsproblem betroffen. Deshalb solle nur dort eingegriffen werden, wo Handlungsbedarf bestehe. Anders sieht dies der Schweizerische Mieterverband. Es sei zwingend nötig, die negativen Folgen des wie nie zuvor boomenden Zweitwohnungsbaus einzudämmen. Dafür müsse auf Bundesebene eine Kontingentierungspflicht vorgesehen werden, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme. (awp/mc/gh)

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