Aufsichtsbeschwerde gegen Weko wegen Informationspraxis

Konkret gehe es um die geplante Veröffentlichung des Ergebnisses einer Vorabklärung, welche das Unternehmen verhindern wolle, sagte der Direktor des Weko-Sekretariats, Rafael Corazza, am Samstag auf Anfrage zu einem Bericht des «Tages-Anzeigers» (Ausgabe 17.3.). Die Identität der Beschwerdeführerin wollte Corazza nicht preisgeben.


Langjährige Praxis


Grundsätzlich sei die Information über Vorabklärungen bei möglichen Verstössen gegen das Kartellgesetz langjährige Praxis der Weko. «Und wir wollen dies fortführen», sagte Corazza der Nachrichtenagentur SDA.

Vorabklärungen im Kartellgesetz


Im Kartellgesetz sei die Weko selbst und auch ihr Sekretariat gehalten, die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit zu informieren. Dies beziehe sich nicht nur auf die Eröffnung von Untersuchungen, sondern bereits auch auf Vorabklärungen, sagte Corazza.

Präventive Informationspraxis


Diese offene Informationspraxis solle auch präventiv wirken: «Potenziell betroffene Unternehmen sollen unsere Praxis kennen und sich darauf einstellen können.»

Kritik zurückgewiesen


In diesem Zusammenhang wies er auch den von Wirtschaftsanwälten diese Woche an einem Seminar in Zürich geäusserte Kritik zurück, die Weko habe in einigen Fällen voreingenommen informiert. «Wir informieren fair, vermeiden Vorverurteilungen und wahren Geschäftsgeheimnisse», sagte Corazza.

Zuständigkeit beim Präsidenten der Wettbewerbskommission


Die Aufsichtsbeschwerde war im Januar eingereicht worden. Für den Entscheid zuständig ist der Präsident der Wettbewerbskommission, Walter Stoffel. (awp/mc/ab)
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